| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Korea (Süd) für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen.
Visum bei der Einreise:
Touristen benötigen ein Visum, das bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen bei der Ankunft in Nauru ausgestellt wird. Reisende müssen dazu ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können und eine Buchungsbestätigung eines Hotels (bzw. Verpflichtungserklärung, so genanntes "sponsorship", einer in Nauru wohnhaften Person), sowie einen gültigen Reisepass vorlegen können.
Hinweis: Geschäftsreisende müssen ein Visum vor Reiseantritt beantragen.
Visum bei der Einreise:
Touristen benötigen ein Visum, das bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen bei der Ankunft in Nauru ausgestellt wird. Reisende müssen dazu ihre Wiederausreise (Rückflug- oder Weiterreiseticket) nachweisen können und eine Buchungsbestätigung eines Hotels (bzw. Verpflichtungserklärung, so genanntes "sponsorship", einer in Nauru wohnhaften Person), sowie einen gültigen Reisepass vorlegen können.
Hinweis: Geschäftsreisende müssen ein Visum vor Reiseantritt beantragen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterreisen, benötigen kein Transitvisum. Gültige Reisedokumente, einschließlich bestätigter Tickets und Platzreservierung, müssen vorgelegt werden.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Keine.
Gültigkeitsdauer
Für Aufenthalte bis zu 30 Tagen. Verlängerung beim Amt für auswärtige Angelegenheiten in Nauru (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenvisum: Es gibt keine vorgedruckten Antragsformulare. Ein formloses Schreiben sollte an das Nauru Government Office (s. Adressen) gefaxt werden und folgende Angaben enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Ehestand, Beruf, Geburtsland, Nationalität, Reisepassnummer und Amt der Ausstellung, Ausstellungsdatum, Grund und Dauer des Besuches, voraussichtliche Daten und Art der An- und Abreise. Reisende, die nicht in einem Hotel übernachten, müssen ein Schreiben ihres Gastgebers beilegen. Der Reisepass sollte nicht mitgeschickt werden. Alle Besucher müssen außerdem ausreichende Geldmittel vorweisen können. Geschäftsvisum: Für Geschäftsvisa muss dem Antrag ein Schreiben des Geschäftspartners in Nauru beigefügt werden. Außerdem ist eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person oder eines dort ansässigen Unternehmens vorzulegen. Es gibt keine vorgedruckten Antragsformulare. Ein formloses Schreiben sollte an das Nauru Government Office (s. Adressen) gefaxt werden und folgende Angaben enthalten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Ehestand, Beruf, Geburtsland, Nationalität, Reisepassnummer und Amt der Ausstellung, Ausstellungsdatum, Grund und Dauer des Besuches, voraussichtliche Daten und Art der An- und Abreise. Reisende, die nicht in einem Hotel übernachten, müssen ein Schreiben ihres Gastgebers beilegen. Der Reisepass sollte nicht mitgeschickt werden. Alle Besucher müssen außerdem ausreichende Geldmittel vorweisen können. Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Generalkonsulat in Melbourne/Australien empfohlen.
Bearbeitungszeit
Mindestens 14 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen vom Department of Foreign Affairs in Nauru (s. Adressen).





