| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und sollte mindestens 2 freie Seiten enthalten.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils ohne Lichtbild.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils ohne Lichtbild.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die bei der Einreise gebührenfrei eine "Entry Permit" erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).
Visagebühren
Deutschland und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 60 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Arbeitsvisum: 50 € (für einen Aufenthalt von kürzer als 3 Monate);
Expressausstellung: 70 €.
Jedem Antrag für einen Studien-, bzw. Arbeitsaufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung muss eine Gebühr von 30 € beigefügt werden (Rückerstattung nicht möglich). Die restliche Summe ist bei Genehmigung des Antrags bei der Einreise in Namibia zu entrichten.
Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €.
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben oder eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 60 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Arbeitsvisum: 50 € (für einen Aufenthalt von kürzer als 3 Monate);
Expressausstellung: 70 €.
Jedem Antrag für einen Studien-, bzw. Arbeitsaufenthalt oder eine Aufenthaltsgenehmigung muss eine Gebühr von 30 € beigefügt werden (Rückerstattung nicht möglich). Die restliche Summe ist bei Genehmigung des Antrags bei der Einreise in Namibia zu entrichten.
Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum, Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Street, NA-Windhoek, beantragt werden.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
14 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium in Windhoek (Tel: (061) 292 91 11) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind bei der Botschaft von Namibia (s. Adressen) erhältlich.
Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.
Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.





