Namibia Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 2 freie Seiten enthalten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).
Visaarten
U.a. Einreise-, Transit- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Expressausstellung: 75 €.
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Expressausstellung: 75 €.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum, Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen, Expressausstellung 2-3 Tage. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gültigkeitsdauer) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind bei der Botschaft von Namibia (s. Adressen) erhältlich.
Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.
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Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.



