Namibia Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 2 freie Seiten enthalten.
Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.
Einreise mit Kindern
Hinweis: Alle Reisedokumente müssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Bei Einreise von minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine Einverständniserklärung in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjährigen enthalten muss.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt (nur Besprechungen, keine Vertragsabschlüsse, Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).
Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.
Visaarten
Visagebühren
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Expressausstellung: 75 €.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum, Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden. Achtung: Wer seine Aufenthaltsdauer überschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(f) Geschäftsvisum: Ggf. Firmenschreiben.
Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.
Bearbeitungszeit
Impfungen
Verlängerung des Aufenthalts
Aufenthaltsgenehmigung
Einreise mit Haustieren
Anträge für Einfuhrgenehmigungen sind bei der Botschaft von Namibia (s. Kontaktadressen) erhältlich.




