Namibia Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja
Visum erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder 1
Schweiz Nein
Österreich Nein
Deutschland Nein
Rückreiseticket erforderlich
Türkei Ja
Andere EU-Länder Ja
Schweiz Ja
Österreich Ja
Deutschland Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens 2 freie Seiten enthalten.

Hinweis: Der Reisepass muss in einwandfreiem Zustand sein.

Einreise mit Kindern

Hinweis: Alle Reisedokumente müssen mindestens zwei freie Seiten enthalten und in einwandfreiem Zustand sein.

Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines Elternteils.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Bei Einreise von minderjährigen Kindern mit nur einem Elternteil oder ohne Eltern/Sorgeberechtigte wird eine Einverständniserklärung in englischer Spache gefordert, die u. a. die Reisepassnummer des Minderjährigen enthalten muss.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt (nur Besprechungen, keine Vertragsabschlüsse, Anmietung von Räumen, Bankgeschäfte o. Ä.) von bis zu 3 Monaten, die bei der Einreise gebührenfrei eine "Visitors Entry Permit" erhalten:

EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern benötigen ein Visum).

Hinweis: Die tatsächlich genehmigte Aufenthaltsdauer variert und ist bei der Einreise sofort zu prüfen ggf. zu reklamieren.

Visaarten

U.a. Einreise-, Transit- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die bei der Ausreise aus Namibia eine mindestens 6 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.

Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise), 65 € (zweimalige Einreise);
Geschäftsvisum: 65 €;
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise);
Expressausstellung: 75 €.

Gültigkeitsdauer

Touristenvisum, Geschäftsvisum: Bis zu 3 Monaten. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs, Cohen Building, Casino Street, Private Bag 13200. NA-Windhoek. Tel: (061) 292 21 11) beantragt werden. Achtung: Wer seine Aufenthaltsdauer überschreitet (auch unabsichtlich), muss mit drastischen Strafen rechnen.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

Antragstellung

(a) 2 Antragsformulare.
(b) 3 Passfotos.
(c) Reisepass, der mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält.
(d) Rückflugticket (Kopie).
(e) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Verrechnungsscheck).
(f) Geschäftsvisum: Ggf. Firmenschreiben.

Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen.

Bearbeitungszeit

Abhängig von der Art des Visum, Touristenvisum ca. 2 Wochen, Expressausstellung 2-3 Tage. Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium (Adresse s. Gültigkeitsdauer) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten strenge Bestimmungen. Haustiere sind in namibischen Naturschutzgebieten und -reservaten nicht gestattet.
Anträge für Einfuhrgenehmigungen sind bei der Botschaft von Namibia (s. Kontaktadressen) erhältlich.
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