Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Mosambik verweigert die Einreise allen, die außerhalb von Mosambik wohnen und Inhaber von Pässen sind, die sie als Mosambikaner ausweisen und die vor dem 25. Juni 1975 ausgestellt wurden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis wird zwar grundsätzlich anerkannt, es wird jedoch empfohlen, Kindern ab einem Alter von 6 Jahren einen Europapass/Kinderreisepass auszustellen, da es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten mit den Einwanderungsbehörden gekommen ist.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Malawi für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen und von Mauritius, Sambia und Südafrika für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Visum bei der Einreise:
Ein Visum zur einmaligen Einreise für touristische und geschäftliche Zwecke und für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr: 25 US$) kann von Staatsangehörigen aller Nationalitäten am Flughafen beantragt werden. Eine Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort möglich.
Hinweis: Visa sollten dennoch nach Möglichkeit vor der Einreise bei der zuständigen mosambikanischen Vertretung eingeholt werden.
Visum bei der Einreise:
Ein Visum zur einmaligen Einreise für touristische und geschäftliche Zwecke und für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen (Visumgebühr: 25 US$) kann von Staatsangehörigen aller Nationalitäten am Flughafen beantragt werden. Eine Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort möglich.
Hinweis: Visa sollten dennoch nach Möglichkeit vor der Einreise bei der zuständigen mosambikanischen Vertretung eingeholt werden.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum, Visa für einfache und mehrfache Einreise.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum:
30 €; (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise),
40 €; (für Aufenthalte von 31 bis 60 Tagen, einmalige Einreise),
50 €; (für Aufenthalte von 61 bis 90 Tagen, einmalige Einreise).
60 €; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 20 €; (für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen).
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 CHF (einmalige Einreise),
80 CHF (zweimalige Einreise),
90 CHF (mehrmalige Einreise).
Touristen- und Geschäftsvisum:
30 €; (für Aufenthalte bis zu 30 Tagen, einmalige Einreise),
40 €; (für Aufenthalte von 31 bis 60 Tagen, einmalige Einreise),
50 €; (für Aufenthalte von 61 bis 90 Tagen, einmalige Einreise).
60 €; (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 20 €; (für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen).
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 CHF (einmalige Einreise),
80 CHF (zweimalige Einreise),
90 CHF (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
In der Regel 1 bzw. 3 Monate ab Einreise (Verlängerungsmöglichkeit vor Ort).
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular (b) 2 Passfotos. (c) Reisepass (mindestens noch 6 Monate gültig). (d) Einladung oder Kopie der Reise-/Hotelbuchung. (e) Frankierter und adressierter Briefumschlag mit 4 € (Einschreiben).
Bearbeitungszeit
2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Botschaft.





