Marokko Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland 1
Österreich 1
Schweiz 1
Andere EU-Länder 1
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein/2
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Anmerkung:
Bei Einreise mit Auto, muss auch die Ausreise wieder per Auto erfolgen, andernfalls drohen hohe Zollstrafen (auch bei Unfallwagen). Eine entsprechende Versicherung empfiehlt sich.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch 3 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild), Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (ab dem vollendeten 3. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass. 

Türken: Eigener Reisepass. 

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder ([2] Ausnahmen: Staatsangehörige von Ungarn dürfen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen visumfrei einreisen), Schweiz und Türkei.

Transit

Transitreisende, die am gleichen Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Weiterreisepapiere verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Gültigkeitsdauer

Einreisevisa sind maximal 3 Monate gültig. Verlängerungen müssen innerhalb von 21 Tagen nach der Einreise bei der Polizei beantragt werden. Weitere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Antragstellung

Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Staatsangehörige mancher Länder müssen zur Beantragung eines Visums zuerst eine Genehmigung der Behörden in Rabat einholen, wobei mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen zu rechnen ist. Weitere Informationen sind bei den marokkanischen Botschaften erhältlich.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung des Aufenthalts ist möglich, wenn der Ausländerpolizei ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko und Begründung, warum längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt wird. Außerdem müssen sich alle Ausländer, die ihren Aufenthalt verlängern lassen wollen, innerhalb von 21 Tagen ab ihrer Ankunft polizeilich registrieren lassen. Wird die 3-Monatsfrist überschritten, muss mit der Vorführung vor dem Staatsanwalt und einer anschließenden Abschiebung gerechnet werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Beantragung bei den örtlichen Polizeidienststellen. Weitere Informationen vom Ministère du Travail, Rabat.

Einreise mit Haustieren

Für Hunde und Katzen wird ein Gesundheitszeugnis des Herkunftslands benötigt.
Vögel können ohne Formalitäten nach Marokko verbracht werden.
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