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Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Marokko eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
5 g Parfüm.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 400 g Tabak;
1 l Spirituosen und 1 l Wein;
5 g Parfüm.
Für die Einfuhr von Jagdgewehren und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt.








