| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und die Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Alle Commonwealth-Länder;
(c) Übrige Länder: Algerien, Andorra, Bahrain, Bolivien, Brasilien, Chile, Côte d'Ivoire, Ecuador, El Salvador, Ghana, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kolumbien, Liechtenstein, Marokko, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate;
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und die Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder: Alle Commonwealth-Länder;
(c) Übrige Länder: Algerien, Andorra, Bahrain, Bolivien, Brasilien, Chile, Côte d'Ivoire, Ecuador, El Salvador, Ghana, Guatemala, Haiti, Honduras, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kolumbien, Liechtenstein, Marokko, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Peru, San Marino, Türkei, Tunesien, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela und Vereinigte Arabische Emirate;
Transit
Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.
Visaarten
Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, abhängig von der Nationalität.
Antragstellung
Britisches Konsulat (Adressen s. Großbritannien).
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher müssen einen Nachweis über ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts erbringen. Besucher ohne Rück-/Weiterflugticket müssen bei der Einreise eine Kaution hinterlegen.





