Mongolei Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Europäer nur möglich über: den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa), per Zug von Peking aus in Ulaanude und in Zamyn Uud, mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag und Tsgaan-Nuur und von China aus in Zamyn Uud. Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 1 Jahr gültig sein.
Achtung: In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.
Achtung: In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für die Staatsangehörigen in der obigen Tabelle genannten Länder.
Visaarten
Besucher-, Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 € (einmalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage);
90 € (zweimalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage).
Geschäftsvisum:
100 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 90 Tage);
110 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 180 Tage);
130 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 360 Tage).
Transitvisum:
55 € (einmalige Durchreise);
60 € (zweimalige Durchreise);
65 € (Österreich: 70 €) (mehrmalige Durchreise).
Expressausstellung (2-3 Tage):
Deutschland: Zuschlag in Höhe von 40 € pro Visum.
Österreich: die doppelte Visumgebühr.
Schweiz
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Touristen- und Geschäftsvisum:
60 € (einmalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage);
90 € (zweimalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage).
Geschäftsvisum:
100 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 90 Tage);
110 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 180 Tage);
130 € (mehrmalige Einreise, Aufenthalt bis 360 Tage).
Transitvisum:
55 € (einmalige Durchreise);
60 € (zweimalige Durchreise);
65 € (Österreich: 70 €) (mehrmalige Durchreise).
Expressausstellung (2-3 Tage):
Deutschland: Zuschlag in Höhe von 40 € pro Visum.
Österreich: die doppelte Visumgebühr.
Schweiz
Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Ím Normalfall berechtigt das Einreisevisum zu einem Aufenthalt von 1 Monat und ist ab Ausstelldatum 90 Tage gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Touristenvisum: 7-10 Tage.
Transitvisum: 1 Woche.
Expressausstellung: 24 Std., max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.
Transitvisum: 1 Woche.
Expressausstellung: 24 Std., max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten zehn Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, an- und abmelden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).
Ausreiseerlaubnis
Die Ausreiseerlaubnis wird vom Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator oder der örtlichen Polizei erstellt.
© 2010 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Content Licensing



