| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Europäer nur möglich über: den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa), per Zug von Peking aus in Ulaanude und von China aus in Zamyn Uud, mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag. Bei Einreise mit dem Auto muss in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 12 Monate gültig sein.
Achtung: In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Achtung: In der Mongolei empfiehlt es sich, den Reisepass mit den entsprechenden Aufenthaltsstempeln (Visum, Registrierung bei der Polizei etc.) ständig mit sich zu führen, da unvorhergesehene Kontrollen durch die Polizei vorkommen und das Fehlen entsprechender Papiere zu vorübergehender Festnahme führen kann.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und USA für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) Israel, Kuba, Malaysia für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;
(c) Hongkong (VR China) und Singapur für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen;
(d) Philippinen für von bis zu 21 Tagen.
Visum bei der Einreise:
Touristenvisa für 30 Tage Aufenthalt und Transitvisa für 7 Tage Aufenthalt sind direkt bei Ankunft erhältlich im Flughafen von Ulan Bator oder bei Anreise mit der Bahn an einem der beiden Grenzübergänge, Zamyn Uud im Süden und Sukhbaatar im Norden. Für die Visaausstellung werden zwei Passfotos und ein Reisepass benötigt, der ab der Einreise noch mindestens ein Jahr gültig ist. Die Gebühr beträgt 50 US$.
(a) Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und USA für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) Israel, Kuba, Malaysia für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;
(c) Hongkong (VR China) und Singapur für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen;
(d) Philippinen für von bis zu 21 Tagen.
Visum bei der Einreise:
Touristenvisa für 30 Tage Aufenthalt und Transitvisa für 7 Tage Aufenthalt sind direkt bei Ankunft erhältlich im Flughafen von Ulan Bator oder bei Anreise mit der Bahn an einem der beiden Grenzübergänge, Zamyn Uud im Süden und Sukhbaatar im Norden. Für die Visaausstellung werden zwei Passfotos und ein Reisepass benötigt, der ab der Einreise noch mindestens ein Jahr gültig ist. Die Gebühr beträgt 50 US$.
Visaarten
Besucher-, Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Touristen- und Geschäftsreisevisum: 60 € (einmalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage); 90 € (zweimalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage).
Transitvisum: 55 € (einmalige Durchreise); 60 € (zweimalige Durchreise).
Bei Expressausstellung wird ein Zuschlag in Höhe von 40 € erhoben.
Österreich
Einreise: 30 €.
Ein- und Ausreisevisum: 40 € (einmalige Ein- und Ausreise); 70 € (zweimalige Ein- und Ausreise).
Mehrfachvisum: 80 € (3 Monate gültig), 90 € (6 Monate gültig), 110 € (1 Jahr gültig).
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise); 40 € (zweimalige Durchreise); 50 € (mehrmalige Durchreise).
Bei Expressausstellung werden jeweils doppelte Gebühren berechnet.
Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise); 100 CHF (zweimalige Einreise).
Transitvisum: 50 CHF (einmalige Durchreise); 100 CHF (zweimalige Durchreise).
Touristen- und Geschäftsreisevisum: 60 € (einmalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage); 90 € (zweimalige Einreise; Aufenthalt bis 30 Tage).
Transitvisum: 55 € (einmalige Durchreise); 60 € (zweimalige Durchreise).
Bei Expressausstellung wird ein Zuschlag in Höhe von 40 € erhoben.
Österreich
Einreise: 30 €.
Ein- und Ausreisevisum: 40 € (einmalige Ein- und Ausreise); 70 € (zweimalige Ein- und Ausreise).
Mehrfachvisum: 80 € (3 Monate gültig), 90 € (6 Monate gültig), 110 € (1 Jahr gültig).
Transitvisum: 35 € (einmalige Durchreise); 40 € (zweimalige Durchreise); 50 € (mehrmalige Durchreise).
Bei Expressausstellung werden jeweils doppelte Gebühren berechnet.
Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise); 100 CHF (zweimalige Einreise).
Transitvisum: 50 CHF (einmalige Durchreise); 100 CHF (zweimalige Durchreise).
Gültigkeitsdauer
Das Einreisevisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat und ist ab Ausstelldatum 90 Tage gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Touristenvisum: ca. 7-10 Tage. Transitvisum: 1 Woche. Expressausstellung: 24 Std., max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.
Meldepflicht
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten 7 Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, an- und abmelden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die Botschaft (s. Adressen).
Ausreiseerlaubnis
Die Ausreiseerlaubnis wird vom Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator oder der örtlichen Polizei erstellt.




