| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Für Kinder, die mit eigenem Reisepass einreisen, müssen eigene Visaanträge ausgefüllt werden. Kinder unter 16 Jahren erhalten das Visum gebührenfrei.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Kinder unter 16 Jahren müssen sich nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Einreise polizeilich registrieren lassen.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Für Kinder, die mit eigenem Reisepass einreisen, müssen eigene Visaanträge ausgefüllt werden. Kinder unter 16 Jahren erhalten das Visum gebührenfrei.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Kinder unter 16 Jahren müssen sich nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Einreise polizeilich registrieren lassen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Island, Japan, Kanada, Norwegen und USA.
(a) EU-Länder und Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Übrige Länder: Island, Japan, Kanada, Norwegen und USA.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 4 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland verfügen.
Einmaliges Visum: 34 € (bis 30 Tage Aufenthalt). Zweimaliges Visum: 42 € (bis 30 Tage Aufenthalt. Mehrmaliges Visum: 59 € (bis 30 Tage Aufenthalt), 84 € (bis 60 Tage Aufenthalt), 100 € (bis 90 Tage Aufenthalt), 134 € (bis 6 Monate Aufenthalt), 167 € (bis 12 Monate Aufenthalt). Einmaliges Transitvisum: 17 €. Doppeltransitvisum: 34 €.
Ein Expressvisum (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werktagen) kostet zusätzlich 50 % der jeweils gültigen Visagebühr.
Visa sind für Kinder unter 16 Jahren gebührenfrei.
Österreich
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Österreich verfügen.
Einmaliges Visum: 40 € (bis 30 Tage Aufenthalt). Zweimaliges Visum: 50 € (bis 30 Tage Aufenthalt. Mehrmaliges Visum: 70 € (bis 30 Tage Aufenthalt), 100 € (bis 60 Tage Aufenthalt), 120 € (bis 90 Tage Aufenthalt), 200 € (bis 12 Monate Aufenthalt). Einmaliges Transitvisum: 20 €, Doppeltransitvisum: 40 €.
Ein Expressvisum (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werktagen) kostet zusätzlich 50 % der jeweils gültigen Visagebühr.
Schweiz
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für die Schweiz verfügen.
Einfaches Visum (für touristische Aufenthalte, Studien etc. ):
55 CHF (einmalige Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt),
70 CHF (zweimalige Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt),
95 CHF (mehrfache Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt).
Einmaliges Transitvisum: 30 CHF.
Doppeltransitvisum: 55 CHF.
Hinweis: Visa sind für Kinder unter 16 Jahren gebührenfrei.
Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland verfügen.
Einmaliges Visum: 34 € (bis 30 Tage Aufenthalt). Zweimaliges Visum: 42 € (bis 30 Tage Aufenthalt. Mehrmaliges Visum: 59 € (bis 30 Tage Aufenthalt), 84 € (bis 60 Tage Aufenthalt), 100 € (bis 90 Tage Aufenthalt), 134 € (bis 6 Monate Aufenthalt), 167 € (bis 12 Monate Aufenthalt). Einmaliges Transitvisum: 17 €. Doppeltransitvisum: 34 €.
Ein Expressvisum (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werktagen) kostet zusätzlich 50 % der jeweils gültigen Visagebühr.
Visa sind für Kinder unter 16 Jahren gebührenfrei.
Österreich
Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für Österreich verfügen.
Einmaliges Visum: 40 € (bis 30 Tage Aufenthalt). Zweimaliges Visum: 50 € (bis 30 Tage Aufenthalt. Mehrmaliges Visum: 70 € (bis 30 Tage Aufenthalt), 100 € (bis 60 Tage Aufenthalt), 120 € (bis 90 Tage Aufenthalt), 200 € (bis 12 Monate Aufenthalt). Einmaliges Transitvisum: 20 €, Doppeltransitvisum: 40 €.
Ein Expressvisum (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werktagen) kostet zusätzlich 50 % der jeweils gültigen Visagebühr.
Schweiz
Schweizer Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Moldawien kein Visum. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Nationalitäten, die über eine gültige Aufenthaltsberechtigung für die Schweiz verfügen.
Einfaches Visum (für touristische Aufenthalte, Studien etc. ):
55 CHF (einmalige Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt),
70 CHF (zweimalige Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt),
95 CHF (mehrfache Einreise, bis 1 Monat Aufenthalt).
Einmaliges Transitvisum: 30 CHF.
Doppeltransitvisum: 55 CHF.
Hinweis: Visa sind für Kinder unter 16 Jahren gebührenfrei.
Gültigkeitsdauer
In der Regel 1 Monat, bei mehrmaligen Einreisevisa maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der zuständigen Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Einreisevisum: (a) Reisepass, muss mind. 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. (b) 1 Passfoto. (c) Antragsformular. (d) Einladung (für Staatsangehörige von Israel für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten nicht erforderlich). (e) Gebühr bzw. Nachweis über überwiesene Gebühr. (f) Ggf. gültige Aufenthaltsberechtigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (g) Frankierter und adressierter Rückumschlag.
(h) Geschäftsvisum: Schreiben des Arbeitgebers und des moldawischen Geschäftspartners.
(h) Geschäftsvisum: Schreiben des Arbeitgebers und des moldawischen Geschäftspartners.
Bearbeitungszeit
Deutschland und Schweiz: 5 Werktage, postalisch bis zu 12 Werktage.
Österreich: 5 Tage, Expressausstellung am selben Tag.
Österreich: 5 Tage, Expressausstellung am selben Tag.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Meldepflicht
Besucher über 15 Jahren sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Einreise polizeilich registrieren zu lassen. Bei Aufenthalt in einem Hotel entfällt diese Formalität. An der Grenze muss jedoch die Hotelrechnung vorgelegt werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an das Außenministerium.




