| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | 1 |
| Österreich | 1 |
| Schweiz | 1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate ab der Einreise gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass. Der Kinderausweis wird nicht akzeptiert.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. So benötigen Kinder und Jugendliche eine eigene Touristenkarte und müssen zusätzlich in der Touristenkarte der begleitenden Mutter oder des Vaters erwähnt sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Personen, die im Besitz einer Touristenkarte oder eines anderen Dokumentes sind, das ein Visum ersetzt. Staatsangehörige vieler Länder benötigen zusätzlich zum Visum eine Touristenkarte. Eine vollständige Liste sind bei den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Touristenkarte:
Wird nur Touristen und Geschäftsreisenden erteilt, aber nicht Reisenden ausgestellt, die in Mexiko eine Arbeit suchen und aufnehmen wollen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für drei Monate ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet werden. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient oder im Rahmen einer Geschäftsreise liegt und, dass ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden.
Touristenkarten können u.a. von Staatsbürgern der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:
(a) [1] einige EU-Länder und Schweiz (für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz und Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Schweden und Ungarn (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
(b) [1] weitere EU-Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Estland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
Touristenkarte:
Wird nur Touristen und Geschäftsreisenden erteilt, aber nicht Reisenden ausgestellt, die in Mexiko eine Arbeit suchen und aufnehmen wollen. Die Touristenkarte wird oft nur für 30 Tage ausgestellt, kann jedoch grundsätzlich für drei Monate ausgestellt werden. Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte daher bei der Einreise die Gültigkeitsdauer beachtet werden. Die Touristenkarte berechtigt zur einmaligen Einreise und ist von den mexikanischen Konsulaten, der Fluggesellschaft bzw. am Grenzübergang kostenlos erhältlich, sie muss bei der Einreise abgestempelt werden. Die Einwanderungsbehörden behalten sich das Recht vor, Nachweise darüber zu verlangen, dass der Aufenthalt nur touristischen Zwecken dient oder im Rahmen einer Geschäftsreise liegt und, dass ausreichende Geldmittel vorhanden sind. Die Touristenkarte muss während des gesamten Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise zur Entwertung vorgelegt werden.
Touristenkarten können u.a. von Staatsbürgern der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:
(a) [1] einige EU-Länder und Schweiz (für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen): Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Schweiz und Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Luxemburg, Niederlande, Rumänien, Schweden und Ungarn (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
(b) [1] weitere EU-Länder (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen): Estland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Zypern (die erlaubte Aufenthaltsdauer kann sich ändern, daher ist es ratsam sich in jedem Fall direkt bei der zuständigen diplomatischen Vertretung zu erkundigen);
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisetickets verfügen, benötigen kein Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich; Gebühren ändern sich monatlich, da wechselkursgebunden. Man sollte sich rechtzeitig nach dem aktuellen Stand erkundigen.
Gültigkeitsdauer
Touristenkarten: Die Aufenthaltsdauer ist auf jeder Karte angegeben (einmalige Verlängerungsmöglichkeit für höchstens 3 weitere Monate bei der Migrationsbehörde des Innenministeriums in Mexiko). Die Karte ist nur für die einmalige Einreise gültig. Geschäftsreisedokument und Technikervisum: Je nach Nationalität verschieden. Weitere Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen.
Antragsstellung: Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Antragsstellung: Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Antragstellung
Konsulate oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich. Die Erteilung einer Einreisegenehmigung durch das mexikanische Innenministerium dauert ca. 3-4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Informationen sind von der Botschaft erhältlich.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere wird bei der Einreise ein Gesundheitszeugnis verlangt, das max. 5 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Zusätzlich wird für Katzen und Hunde ein Impfzertifikat gegen Tollwut und für Vögel eine Einfuhrgenehmigung vom Landwirtschaftsministerium benötigt.




