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Folgende Artikel können zollfrei nach Mexiko eingeführt werden:
400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak (nur Personen über 18 J.);
3 l Spirituosen oder Wein (nur Personen über 18 J.);
Parfüm/Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf;
1 Fotoapparat oder 1 tragbare Filmkamera/Videokamera. Eine zusätzliche Kamera (nur Personen die ihren Wohnsitz außerhalb von Mexiko haben);
bis zu 12 Filme/Videokassetten;
Waren im Gesamtwert von bis zu 300 US$.
400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak (nur Personen über 18 J.);
3 l Spirituosen oder Wein (nur Personen über 18 J.);
Parfüm/Eau de Toilette für den persönlichen Bedarf;
1 Fotoapparat oder 1 tragbare Filmkamera/Videokamera. Eine zusätzliche Kamera (nur Personen die ihren Wohnsitz außerhalb von Mexiko haben);
bis zu 12 Filme/Videokassetten;
Waren im Gesamtwert von bis zu 300 US$.
Einfuhrverbot
Lebensmittel, die nicht in Dosen konserviert sind sowie in Dosen konserviertes Schweinefleisch.
Anmerkung: Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Sondergenehmigung vom Secretaria de la Defensa (Estado Mayor 6a. Sección, Lomas de Soleto, México) benötigt.
Anmerkung: Für die Einfuhr von Waffen und Munition wird eine Sondergenehmigung vom Secretaria de la Defensa (Estado Mayor 6a. Sección, Lomas de Soleto, México) benötigt.





