| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 5 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, so empfiehlt es sich, die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, so empfiehlt es sich, die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Montenegro, Russischen Föderation, Serbien, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan.
Visum bei der Einreise
Ein Visum für drei Tage (Transit, 10.000 Dram) oder für 120 Tage (15.000 Dram) kann u.a. von den Staatsangehörigen, der in der obigen Tabelle genannten Länder, bei Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan und Gyumri sowie an den offiziellen Grenzübergängen zu Georgien und Iran beantragt werden. Bei einer Einreise mit dem Zug, muss jedoch vor der Abreise ein Visum beantragt werden.
Hinweis: Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird jedoch empfohlen.
Visum bei der Einreise
Ein Visum für drei Tage (Transit, 10.000 Dram) oder für 120 Tage (15.000 Dram) kann u.a. von den Staatsangehörigen, der in der obigen Tabelle genannten Länder, bei Einreise an den internationalen Flughäfen Eriwan und Gyumri sowie an den offiziellen Grenzübergängen zu Georgien und Iran beantragt werden. Bei einer Einreise mit dem Zug, muss jedoch vor der Abreise ein Visum beantragt werden.
Hinweis: Die Beantragung eines Visums vor der Einreise wird jedoch empfohlen.
Visaarten
Touristenvisum (berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise und wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt), Besuchervisum (Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen sind von den Botschaften erhältlich.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: 21 Tage. Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate. Transitvisum: bis 72 Stunden.
Antragstellung
Der Antrag kann persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden (s. Adressen). Für Touristen, die über den Flughafen Zvartnots (Eriwan) einreisen, ist eine Visaantragstellung per Internet möglich (E-Visa). Bezüglich Einzelheiten siehe Homepage des armenischen Außenministeriums: www.armeniaforeignministry.am.
Bearbeitungszeit
Mindestens 1 Woche. Bei postalischer Antragstellung müssen zusätzlich 4 Tage für den Postweg berücksichtigt werden. Das Visum sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Pass- und Visa-Abteilung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, Visa-Behörde, Maschtoz Str. 13A, Tel.: (+374) (0)1 52 14 56) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwendig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren).





