Reisepass/Visum
Mauritius
Einreisebeschränkungen
Reisepässe, die u.a. von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.).
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird akzeptiert, jedoch kann zusätzlich ein Lichtbildausweis verlangt werden (z.B. Personalausweis). Ein eigener Reisepass wird deshalb empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gegen die Vorlage von Flugschein, Hotelreservierung und ausreichenden Finanzmitteln für den Aufenthalt eine "Entry Permit" erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Die in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsdauer
Touristen- und Geschäftsvisum bei der Einreise: verschieden je nach Nationalität. In der obigen Tabelle genannte Länder: bis zu 90 Tagen.
Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).
Unterlagen
Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen:
(a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.
Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.
Einreisebeschränkungen
Reisepässe, die u.a. von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird akzeptiert, jedoch kann zusätzlich ein Lichtbildausweis verlangt werden (z.B. Personalausweis). Ein eigener Reisepass wird deshalb empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird akzeptiert, jedoch kann zusätzlich ein Lichtbildausweis verlangt werden (z.B. Personalausweis). Ein eigener Reisepass wird deshalb empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise gegen die Vorlage von Flugschein, Hotelreservierung und ausreichenden Finanzmitteln für den Aufenthalt eine "Entry Permit" erhalten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Transit
Die in der obigen Tabelle genannten Nationalitäten, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
Gültigkeitsdauer
Touristen- und Geschäftsvisum bei der Einreise: verschieden je nach Nationalität. In der obigen Tabelle genannte Länder: bis zu 90 Tagen.
Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.
Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).
Unterlagen
Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen:
(a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
(a) Gültiger Reisepass. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung oder Einladungsschreiben bei privaten Besuchen. (e) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Bearbeitungszeit
3-4 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Dokumente bei der Einreise
Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz eines gültigen Reisepasses, gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens, ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein sowie über einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungen werden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll. Ein Aufenthalt kann maximal bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von 6 Monaten verlängert werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.
Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.
Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.









