Mauretanien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Reisen Kinder unter 18 Jahren allein, benötigen sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsangehörige der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Transit
Visaarten
Visagebühren
Touristen- und Geschäftsvisum:
62,50 € (Aufenthalt bis zu 3 Monaten) bzw.
93,75 € (Aufenthalt von 3-12 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular (auf Französisch auszufüllen)
(b) 1 aktuelles Passfoto.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch sechs Monate gültig ist.
(d) Individualreisen: genaue Reiseroute und Reisedaten (zu besuchende Orte, Grenzübergänge, Flughäfen etc.).
(e) Bescheinigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets oder Bankbescheinigung über ausreichende Geldmittel für die Reise.
(f) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder per Postanweisung) - Beleg ist bei der Einreise vorzulegen!.
Geschäftsvisum zusätzlich:
(g) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Angaben zu Reiseanlass und -dauer, Beruf des Reisenden und Bestätigung der Kostenübernahme
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
Impfungen
Verlängerung des Aufenthalts
Der Beleg über die bezahlten Visumgebühren ist dem Grenzbeamten vorzulegen.



