| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch 3 Monate (für Visa bis zu einer Dauer von 1 Monat) bzw. 6 Monate (für Visa bis zu einer Dauer von 3 Monaten) gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Folgende ECOWAS-Mitgliedsländer: Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea, Mali, Niger, Senegal und Sierra Leone;
(b) Übrige Länder: Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Madagaskar, Tschad und Zentralafrikanische Republik.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Folgende ECOWAS-Mitgliedsländer: Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Guinea, Mali, Niger, Senegal und Sierra Leone;
(b) Übrige Länder: Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Madagaskar, Tschad und Zentralafrikanische Republik.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsangehörige folgender Länder:
(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige ECOWAS-Mitgliedsländer: Benin, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Togo;
(c) Übrige Länder: Algerien und Tunesien.
(a) Unter REISEPASS aufgeführte Länder: Siehe oben;
(b) Übrige ECOWAS-Mitgliedsländer: Benin, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Togo;
(c) Übrige Länder: Algerien und Tunesien.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristen- und Geschäftsvisum: 31,25 € (Aufenthalt bis zu 3 Monaten)
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 31 €.
Touristen- und Geschäftsvisum: 31,25 € (Aufenthalt bis zu 3 Monaten)
Schweiz
Touristen- und Geschäftsvisum: 31 €.
Gültigkeitsdauer
3 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 1 Antragsformular mit einem Schreiben mit den Daten, dem Grund der Reise sowie der Reiseroute (in französischer oder deutscher Sprache). (b) 1 Passfoto. (c) Gültiger Reisepass. (d) Gebühr. (e) Firmenschreiben für Geschäftsreisende.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
ca. 2 Wochen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.





