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Malediven
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Malediven

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja/1
Österreich Ja/1
Schweiz Ja/1
Andere EU-Länder Ja/1
Türkei Ja/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

[1] Touristenvisa haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und werden bei der Ankunft auf dem Flughafen von Malé unter Vorlage gültiger Reisedokumente kostenlos ausgestellt. Sie können gebührenpflichtig verlängert werden, dies muss jedoch mindestens 1 Tag vor Ablauf des Visums beantragt werden. Für diese Verlängerung (max. 60 Tage für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen) sind 4 Passfotos und eine Gebühr von ca. 70 US$ (750 Mrf) erforderlich.

Ausreichende Geldmittel

Ausländische Besucher müssen gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende Geldmittel (mind. 100 US$ + 50 US$ pro Tag) oder eine bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können.

Verlängerung des Aufenthalts

Der Aufenthalt kann um weitere 60 Tage gegen eine Gebühr von 750 Mrf beim Immigrationsamt in Male verlängert werden.

Einreise mit Haustieren

Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis von einem dazu befähigten Tierarzt benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Infektionen und ansteckenden Krankheiten ist. Für Hunde wird zusätzlich eine Einfuhrgenehmigung verlangt, die beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (Malé, Tel: (960) 332 38 41) beantragt werden kann.

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