Malediven Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Ab 1. Januar 2012 müssen Passagiere auf dem Flughafen Male beim Check-in eine Ausreisegebühr von 25 US$ in bar oder per Kreditkarte bezahlen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
[1] Touristenvisa haben eine Gültigkeit von 30 Tagen und werden bei der Ankunft auf dem Flughafen von Malé unter Vorlage gültiger Reisedokumente (ggf. Visa für Drittländer), Rück-/Weiterreisetickets und Unterkunftsbestätigung (oder ausreichender Geldmittel) kostenlos ausgestellt.
Antragstellung
Visum bei der Einreise
(a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist.
(b) Rück- oder Weiterreisetickets und -papiere.
(c) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung, Pauschalreise) oder ausreichende Geldmittel.
(d) im Flugzeug ausgefüllte Arrival/Departure Card.
Ausreichende Geldmittel
Ausländische Besucher müssen ausreichende Geldmittel oder eine bestätigte Hotelreservierung für die Dauer des Aufenthalts nachweisen können.
Verlängerung des Aufenthalts
Der Aufenthalt kann spätestens 1 Tag vor Ablauf des Touristenvisums um weitere 60 Tage für einen Gesamtaufenthalt von 90 Tagen gebührenpflichtig (750 Mrf, ca. 41 €)beim Einwanderungsamt in Malé (Department of Immigration and Emigration, Ground Floor, Huravee Building, Ameer Ahmed Magu, Tel: 333 04 44, Internet: www.immigration.gov.mv) verlängert werden.




