Länderinfos
Malaysia
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Malaysia
Einreisebeschränkungen
Schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Staatsbürgern von Israel, Montenegro und Serbien wird die Einreise verwehrt, wenn sie kein Bewilligungsschreiben vom malaysischen Innenministerium vorweisen können.
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Allen Besuchern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen nach Malaysia reisen, wird bei der Ankunft ein Visit Pass (Besucherpass) ausgestellt. Inhaber eines Besucherpasses dürfen keine Arbeit aufnehmen oder Geschäfte eröffnen.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung mit Lichtbild im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Von der Visumpflicht ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für touristische oder private Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss
Transit
Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum.
Visaarten
Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.
Bearbeitungszeit
Je nach Nationalität verschieden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Malaysian Veterinary Department, Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.
Einreisebeschränkungen
Schwangeren Frauen ab dem sechsten Monat (sofern sie nicht auf der Durchreise sind) wird die Einreise verweigert. Staatsbürgern von Israel, Montenegro und Serbien wird die Einreise verwehrt, wenn sie kein Bewilligungsschreiben vom malaysischen Innenministerium vorweisen können.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Allen Besuchern, die aus geschäftlichen oder privaten Gründen nach Malaysia reisen, wird bei der Ankunft ein Visit Pass (Besucherpass) ausgestellt. Inhaber eines Besucherpasses dürfen keine Arbeit aufnehmen oder Geschäfte eröffnen.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Inhaber von Identitätsnachweisen, die von Portugal (die Einreise nur mit Personalausweis gestattet portugiesischen Staatsbürgern einen Aufenthalt von max. 14 Tagen) ausgestellt wurden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis 16 Jahren oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung mit Lichtbild im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung mit Lichtbild im elterlichen Reisepass bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Grundsätzlich empfiehlt sich jedoch ein eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Von der Visumpflicht ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle angegebenen Länder für touristische oder private Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
Reisende, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss
Transit
Reisende, die sich auf der Durchreise zu einem Drittland befinden und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise über einen malaysischen Flughafen sind, benötigen kein Visum.
Visaarten
Einfaches Einreisevisum (für Besuche und Geschäftsreisen), mehrfaches Einreisevisum (für Geschäftsreisen), Transitvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Die Aufenthaltsdauer wird im Besucherpass eingetragen und von den Behörden bestimmt. Verlängerungen sind möglich.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). In Österreich und in Deutschland ist nur persönliche Beantragung möglich.
Bearbeitungszeit
Je nach Nationalität verschieden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Besucher, ob für private oder geschäftliche Aufenthalte, müssen ausreichende finanzielle Mittel (mind. 500 US$) für die Dauer des Aufenthalts und gültige Rück- bzw. Weiterflugtickets vorweisen können.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein Gesundheitszeugnis verlangt, das 7 Tage vor der Abreise ausgestellt wurde und bestätigt, dass innerhalb der letzten 6 Monate im Herkunftsland kein Fall von Tollwut aufgetreten ist und, dass es sich nicht um ein importiertes Tier handelt. Zusätzlich muss eine Einfuhrgenehmigung beim malaysischen Veterinäramt (Malaysian Veterinary Department, Import Permit, 8th Floor, Shell Building, Exchange Square Off. Jalan Semantan, Bukit Damansara, Kuala Lumpur, Tel: (03) 254 00 77) beantragt werden. Für Hunde und Katzen besteht eine Quarantänepflicht von mindestens 30 Tagen (ausgenommen sind Australien, Neuseeland, Großbritannien und Irland). Ein Platz muss im Voraus bei der Kuala Lumpur Quarantine Station reserviert werden.





