zollfrei einkaufen
Malaysia
Folgende Artikel können zollfrei nach Malaysia eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak;
1 l Spirituosen, Wein oder Likör;
geöffnete Produkte für die Körperpflege (z.B. Parfüm, Kosmetika) bis zu einem Wert von 200 MYR;
100 Stück Streichhölzer;
3 Teile neu gekaufter Kleidung;
1 Paar neue Schuhe;
jeweils ein Exemplar batteriebetriebener Geräte für die Körperpflege;
zollpflichtige Nahrungsmittel bis zum Gesamtwert von 75 MYR;
Geschenke bis zum Gesamtwert von 200 MYR.
Einfuhrverbot
Wertgegenstände müssen deklariert und eventuell muss eine Sicherheit hinterlegt werden (in der Regel 50% des Warenwertes, Quittung verlangen).
Die Einfuhr von Waren aus Israel und Südafrika ist verboten, ebenso wie die Einfuhr von Falschgeld, gedrucktem anstößigen oder pornographischen Material und Kleidungsstücken, auf denen Teile des Korans abgedruckt sind. Auf die Einfuhr von und den Handel mit Rauschgiften steht die Todesstrafe.
Folgende Artikel können zollfrei nach Malaysia eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak;
1 l Spirituosen, Wein oder Likör;
geöffnete Produkte für die Körperpflege (z.B. Parfüm, Kosmetika) bis zu einem Wert von 200 MYR;
100 Stück Streichhölzer;
3 Teile neu gekaufter Kleidung;
1 Paar neue Schuhe;
jeweils ein Exemplar batteriebetriebener Geräte für die Körperpflege;
zollpflichtige Nahrungsmittel bis zum Gesamtwert von 75 MYR;
Geschenke bis zum Gesamtwert von 200 MYR.
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225 g Tabak;
1 l Spirituosen, Wein oder Likör;
geöffnete Produkte für die Körperpflege (z.B. Parfüm, Kosmetika) bis zu einem Wert von 200 MYR;
100 Stück Streichhölzer;
3 Teile neu gekaufter Kleidung;
1 Paar neue Schuhe;
jeweils ein Exemplar batteriebetriebener Geräte für die Körperpflege;
zollpflichtige Nahrungsmittel bis zum Gesamtwert von 75 MYR;
Geschenke bis zum Gesamtwert von 200 MYR.
Einfuhrverbot
Wertgegenstände müssen deklariert und eventuell muss eine Sicherheit hinterlegt werden (in der Regel 50% des Warenwertes, Quittung verlangen).
Die Einfuhr von Waren aus Israel und Südafrika ist verboten, ebenso wie die Einfuhr von Falschgeld, gedrucktem anstößigen oder pornographischen Material und Kleidungsstücken, auf denen Teile des Korans abgedruckt sind. Auf die Einfuhr von und den Handel mit Rauschgiften steht die Todesstrafe.
Die Einfuhr von Waren aus Israel und Südafrika ist verboten, ebenso wie die Einfuhr von Falschgeld, gedrucktem anstößigen oder pornographischen Material und Kleidungsstücken, auf denen Teile des Korans abgedruckt sind. Auf die Einfuhr von und den Handel mit Rauschgiften steht die Todesstrafe.









