| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 7 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tage:
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland (30 Tage) und andere EU-Länder; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Madagaskar, Nepal, Norwegen, San Marino, Taiwan und USA.
(a) EU-Länder: Bundesrepublik Deutschland (30 Tage) und andere EU-Länder; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Österreich, Bulgarien, Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Indien, Kamerun, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder: Island, Israel, Japan, Madagaskar, Nepal, Norwegen, San Marino, Taiwan und USA.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise sowie über reservierte Sitzplätze verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
[2] Diese Regelung gilt u.a. nicht für die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen malawischen Vertretungen.
[2] Diese Regelung gilt u.a. nicht für die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen malawischen Vertretungen.
Visaarten
Touristenvisum (einmalige, mehrmalige Einreise), Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristenvisum: 80 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 160 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig); Transitvisum: 60 €.
Bei postalischer Beantragung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Schweiz
Touristenvisum: 70 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 110 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig); 150 € (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig); Transitvisum: 50 €.
Touristenvisum: 80 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 160 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig); Transitvisum: 60 €.
Bei postalischer Beantragung wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Schweiz
Touristenvisum: 70 € (einmalige Einreise, 3 Monate gültig); 110 € (mehrmalige Einreise, 6 Monate gültig); 150 € (mehrmalige Einreise, 12 Monate gültig); Transitvisum: 50 €.
Gültigkeitsdauer
Transitvisum: 7 Tage. Touristenvisum: 3 Monate (einmalige Einreise) bzw. 6 oder 12 Monate (mehrmalige Einreise) ab Ausstellungsdatum. Die Möglichkeit einer Visumverlängerung besteht, Beantragung beim Immigration Department in Blantyre.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular und 1 Kopie. (b) 2 Passfotos. (c) Gebühr (in bar). (d) Gültiger Reisepass. (e) Schreiben mit Begründung für Aufenthalt und Angabe von Adresse in Malawi. Bei Geschäftsreisen: (f) Schreiben der Firma oder des Geschäftspartners.
Bearbeitungszeit
Persönlich sofort, postalisch ca. 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen vor der Abreise an den Controller of Immigration Services, PO Box 331, MW-Blantyre.





