Reisepass/Visum
Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik)
Pass erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Nein
Für Reisen von bis zu 90 Tagen können Staatsbürger der EU- und Schengenstaaten mit einer Identitätskarte (Personalausweis) visumfrei nach Mazedonien einreisen. Die Identitätskarte muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reisepass
Für Staatsbürger der Schweiz (bis zum Beitritt zum Schengenabkommen) sowie der Türkei erforderlich. Alle Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis: Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei (60 Tage).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Bonn und Bern können Visa nur persönlich beantragt werden.
Bearbeitungszeit
2 Tage. 2-3 Wochen bei Staatsbürgern der Länder, für die eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 3 Tagen Aufenthalt polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Für Reisen von bis zu 90 Tagen können Staatsbürger der EU- und Schengenstaaten mit einer Identitätskarte (Personalausweis) visumfrei nach Mazedonien einreisen. Die Identitätskarte muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reisepass
Für Staatsbürger der Schweiz (bis zum Beitritt zum Schengenabkommen) sowie der Türkei erforderlich. Alle Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet:
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis: Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis: Kinder können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils eingetragen werden. Die Eintragung wird jedoch nicht von jedem Land akzeptiert und auf internationaler Ebene sinkt die Akzeptanz der Kindermiteintragung.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei (60 Tage).
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) Türkei (60 Tage).
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen und das Flugzeug nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Einfache, zweifache und mehrfache Einreise, Geschäftsvisum.
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich.
Gültigkeitsdauer
Maximal 90 Tage. Verlängerung vor Ort möglich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). In Bonn und Bern können Visa nur persönlich beantragt werden.
Bearbeitungszeit
2 Tage. 2-3 Wochen bei Staatsbürgern der Länder, für die eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 3 Tagen Aufenthalt polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel.









