Mazedonien (Ehemalige Jugoslawische Republik) Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Österreich | Nein |
| Deutschland | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Personalausweis/Identitätskarte
U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit noch mindestens 6 Monate gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
EU-Länder und Schweiz ([1] Einen Reisepass benötigen Staatsbürger von Dänemark und Irland (Rep.)) .
Hinweis: Da es bei der Einreise mit Personalausweis zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand kommt, ist eine Einreise mit Reisepass empfehlenswert.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass, eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres mit Lichtbild in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen) oder Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass (empfohlen) oder Identitätskarte.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Allein reisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen für die Einreise eine schriftliche Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Das Formblatt ist bei der zuständigen konsularischen Vertretung erhältlich und sollte auf Mazedonisch verfasst sein.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben) u.a. die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
(a) EU-Länder und Schweiz.
(b) Türkei (60 Tage).
Transit
Visaarten
Visagebühren
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).
Antragstellung
(a) 1 Antragsformular.
(b) 1 aktuelles Passfoto in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
(d) Gebühr (Zahlungsmodus ist beim Konsulat zu erfragen).
(e) Bestätigung des Reisebüros über bezahlte Rück- oder Weiterreisetickets.
(f) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines).
(g) Nachweis über ausreichende Geldmittel.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, ist bei Antragstellung zu erfragen. Bis zu 3 Wochen, wenn eine besondere Genehmigung zur Visaerteilung eingeholt werden muss.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft polizeilich melden. Bei Hotelunterbringung übernimmt dies normalerweise das Hotel. Bei privater Unterbringung muss sich der Reisende selbst bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Wer der Meldepflicht nicht rechtzeitig nachkommt, muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen.




