Reisepass/Visum
Macau
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
1
Österreich
1
Schweiz
1
Andere EU-Länder
1
Türkei
1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die mit einem Hongkong Identitätsausweis (Hong Kong Identity Card - HKIC) einreisen können. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wird bei der Einreise ein Visum gewährt, wenn der Reisende einen gültigen Reisepass vorlegt:
(a) EU-Länder für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen, (Ausnahme: Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten) und Schweiz für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen;
(b) Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Visaarten
Touristenvisum (Individual-, Familien-, Gruppenvisum) und Geschäftsvisum.
Visagebühren
S. Volksrepublik China.
Gültigkeitsdauer
S. Volksrepublik China.
Antragstellung
Visa werden von den konsularischen Vertretungen Chinas (s. China) oder bei der Ankunft in Macau ausgestellt. Besucher von China und Hongkong benötigen kein separates Visum für Macau.
Bearbeitungszeit
Mindestens 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Gelsmittel (mindestens über 500 MP pro Tag und Person) verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort beim Macau Immigration Service, (Avenida Rodrigo Rodriques, Comando PSP, Macau, Tel. (+853) 796 73 03) problemlos möglich. Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft zu richten.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands und eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Die letzte Tollwutimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und nicht kürzer als 14 Tage vor der Einreise zurückliegen. Katzen und Hunde im Alter von unter 2 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | 1 |
| Österreich | 1 |
| Schweiz | 1 |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Hongkong (VR China), die mit einem Hongkong Identitätsausweis (Hong Kong Identity Card - HKIC) einreisen können. Der Reisepass muss noch mindestens 30 Tage über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Der deutsche Kinderausweis mit Lichtbild wird anerkannt, wenn ein Elternteil/ Sorgeberechtigter das Kind begleitet oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich.
Visum bei der Einreise
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wird bei der Einreise ein Visum gewährt, wenn der Reisende einen gültigen Reisepass vorlegt:
(a) EU-Länder für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen, (Ausnahme: Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten) und Schweiz für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen;
(b) Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Visum bei der Einreise
[1] U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, wird bei der Einreise ein Visum gewährt, wenn der Reisende einen gültigen Reisepass vorlegt:
(a) EU-Länder für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen, (Ausnahme: Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten) und Schweiz für einen Aufenthalt von max. 30 Tagen;
(b) Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
Visaarten
Touristenvisum (Individual-, Familien-, Gruppenvisum) und Geschäftsvisum.
Visagebühren
S. Volksrepublik China.
Gültigkeitsdauer
S. Volksrepublik China.
Antragstellung
Visa werden von den konsularischen Vertretungen Chinas (s. China) oder bei der Ankunft in Macau ausgestellt. Besucher von China und Hongkong benötigen kein separates Visum für Macau.
Bearbeitungszeit
Mindestens 2 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen über ausreichende Gelsmittel (mindestens über 500 MP pro Tag und Person) verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort beim Macau Immigration Service, (Avenida Rodrigo Rodriques, Comando PSP, Macau, Tel. (+853) 796 73 03) problemlos möglich. Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft zu richten.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen Chinas.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands und eine Einfuhrgenehmigung benötigt. Die letzte Tollwutimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und nicht kürzer als 14 Tage vor der Einreise zurückliegen. Katzen und Hunde im Alter von unter 2 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.








