Länderinfos
Luxemburg
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Luxemburg

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Luxemburg akzeptiert keine somalische Reisepässe und keine vorläufigen Reisepässe von Südafrika.
Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein

Anmerkung:
Luxemburg ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens .

Alle Reisenden mit Ausnahme von EU-Bürgern und Schweizern müssen ein Rück- oder Weiterflugticket vorweisen können.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein. U.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können mit einem gültigen Personalausweis/Identitätskarte einreisen:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Personalausweis oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass:  Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder (Kinder)-Reisepass.

Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Aufenthalte bis zu 90 Tagen:
(a) EU-Länder und die Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine bei der Einreise noch mindestens 4 Monate gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem selben Flugzeug oder dem nächsten Anschluss weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Abhängig von der Nationalität des Antragstellers. Nähere Informationen erteilt die zuständige konsularische Vertretung.

Gültigkeitsdauer

Transitvisum: 5 Tage. Einreisevisum: 90 Tage.

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den luxemburgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur noch in Individualfällen ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Ausreichende Geldmittel

Alle Ausländer mit Ausnahme von EU-Bürgern müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Einreise mit Haustieren

Für Vögel aus allen Ländern wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, dass das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien oder Sittiche pro Person oder Familie mitgenommen werden, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird, das nicht älter als 2 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Hühnerpest, Newcastle-Krankheit, Cholera, Papageienkrankheit und Pachecós-Krankheit hat.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

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