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Reise- und Sicherheitsinformationen

Libyen

Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Stand: 06.01.2009

Aktuelle Hinweise

- In den nordafrikanischen, an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus. Ausländer, gerade auch deutsche Staatsangehörige, sind einem wachsenden Anschlags- und Entführungsrisiko ausgesetzt. Überlandfahrten im Saharagebiet sind zunehmend mit Risiken behaftet.

- Im Südwesten Ägyptens war im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan im September 2008 eine touristische Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Die landesspezifischen Sicherheitshinweise sollten sorgfältig beachtet werden.

- Der Aufenthalt in Libyen zu touristischen Zwecken wird nur noch Gruppen mit einer Mindestanzahl von vier Personen bei gemeinsamer Einreise mit Visum erlaubt. Die libyschen Volksbüros stellen jedoch nach wie vor für einzelne Geschäftsreisende Touristenvisa aus (siehe auch unter Einreisebestimmungen)
Ab dem 08.01.2009 gelten folgende Bestimmungen zur Visumantragstellung:
- persönliches Erscheinen des Antragstellers
- Reisekrankenversicherungsnachweis
- Hotelreservierung
- Hin- und Rückflugticket
- Schreiben des Arbeitgebers/ Beschäftigungsnachweis der jeweiligen Firma oder eine Firmenlizenz von selbständigen Unternehmern (siehe auch Einreisebestimmungen).

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land

Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.

Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.

Kriminalität

Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.

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