Libyen Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen
Den folgenden Personengruppen wird die die Einreise verweigert:
Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.
Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Türkei | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Österreich | Ja |
| Deutschland | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Anmerkung: Es besteht wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen für touristische Aufenthalte in Libyen Visa bei der Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros (am Grenzübergang) erledigt und sind deshalb dort direkt oder vorab über deutsche Reiseveranstalter zu beantragen. Die arabische Übersetzung der Passdaten ist für diese Art von Visa offiziell nicht mehr erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auskunft erteilt die Botschaft (s. Kontaktadressen).
Transit
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Achtung: Das Visum muss immer dem tatsächlichen Reisezweck entsprechen, d. h., dass z. B. ein touristisches Visum nicht für Geschäftsreisen genutzt werden darf.
Visagebühren
70 € (1 Monat gültig);
120 € (3 Monate gültig);
140 € (6 Monate gültig).
Gültigkeitsdauer
Antragstellung
Visaanträge müssen persönlich beim Volksbüro eingereicht werden (s. Kontaktadressen). Visadienste dürfen für diesen Zweck nicht beauftragt werden. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Berlin ausgestellt wurde.
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular.
(b) 2 aktuelle Passfotos in Farbe.
(c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopien aller mit Eintragungen zur Person versehenen Seiten. Die persönlichen Daten sind in arabischer Schrift in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle einzutragen; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt sein (Stempel).
(d) Gebühren (in bar).
(e) Auslandsreisekrankenversicherung (Kopie des Versicherungsscheines)
(f) Nachweis über Rück- oder Weiterreisetickets.
(g) Unterkunftsnachweis (z.B. Hotelbuchung).
Touristenvisum zusätzlich:
(h) Bescheinigung des libyschen Reiseunternehmers über Reiseroute und –verlauf sowie offiziell bestätigte Referenznummer (Auskunft erteilt der Reiseveranstalter).
Geschäfts- und Besuchervisum zusätzlich:
(i) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis).
Geschäftsvisum zusätzlich:
(j) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt.
(k) Entsendungsschreiben der eigenen Firma mit Reisedetails und Bestätigung der Kostenübernahme.
Besuchervisum zusätzlich:
(l) Einladungsschreiben des libyschen Verwandten/Bekannten.
Visa müssen derzeit persönlich abgeholt werden.
Bearbeitungszeit
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können (mind. 1.000 US$). Dies wird in der Praxis jedoch selten überprüft.
Impfungen
Meldepflicht
Dokumente bei der Einreise
Die folgende Regelung gilt offiziell nicht mehr für Touristenvisa, ist jedoch auch in diesem Fall empfohlen. Verbindliche Auskunft erteilt die Fluggesellschaft und die Botschaft:
Ausländer müssen bei der Einreise über eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen. Die Übersetzungen muss fest mit dem Pass verbunden sein, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck. In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen, da diese sich häufig ändern.




