Libyen Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen
Den folgenden Personengruppen wird die die Einreise verweigert:
Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.
Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.
Schweizer Staatsbürger, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Libyen haben, müssen derzeit mit einer Einreiseverweigerung rechnen, selbst wenn sie im Besitz eines gültigen Visums sind.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
(Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.)
(Anmerkung: Reisende müssen eine arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Ausgenommen sind Touristenvisa bei der Einreise. S. Dokumente bei der Einreise.)
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Erforderlich u.a. für Staatsbürger der in der obigen Tabelle genannten Länder.
Anmerkung: Es besteht seit kurzem wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen für touristische Aufenthalte in Libyen Visa bei der Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros (am Grenzübergang) erledigt und sind deshalb dort direkt oder vorab über deutsche Reiseveranstalter zu beantragen. Die arabische Übersetzung der Passdaten ist für diese Art von Visa offiziell nicht mehr erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auskunft erteilt die Botschaft (s. Adressen).
Aktueller Hinweis: Die libysche Regierung erteilt derzeit keine Visa an Bürger aus dem Schengenraum, d.h. auch nicht an Deutsche, Österreicher oder Schweizer. Auch schon erteilte Visa sind ungültig. Die Entscheidungen der Behörden können laut libyscher Regierung jedoch auch hiervon abweichen. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Anmerkung: Es besteht seit kurzem wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen für touristische Aufenthalte in Libyen Visa bei der Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros (am Grenzübergang) erledigt und sind deshalb dort direkt oder vorab über deutsche Reiseveranstalter zu beantragen. Die arabische Übersetzung der Passdaten ist für diese Art von Visa offiziell nicht mehr erforderlich, wird aber dennoch empfohlen. Auskunft erteilt die Botschaft (s. Adressen).
Aktueller Hinweis: Die libysche Regierung erteilt derzeit keine Visa an Bürger aus dem Schengenraum, d.h. auch nicht an Deutsche, Österreicher oder Schweizer. Auch schon erteilte Visa sind ungültig. Die Entscheidungen der Behörden können laut libyscher Regierung jedoch auch hiervon abweichen. Auskunft erteilt die zuständige konsularische Vertretung.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum (Ausgenommen sind Schweizer, für die diese Transiterleichterung nicht gilt).
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
70 € (1 Monat gültig);
120 € (3 Monate gültig);
140 € (6 Monate gültig).
120 € (3 Monate gültig);
140 € (6 Monate gültig).
Gültigkeitsdauer
Ab Ausstellungsdatum 30 Tage. Die Aufenthaltsdauer beträgt je nach beantragtem Visum ab der Einreise 1, 3 oder 6 Monate.
Antragstellung
Visaanträge müssen persönlich beim Volksbüro eingereicht werden (s. Adressen). Visadienste dürfen für diesen Zweck nicht beauftragt werden. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Berlin ausgestellt wurde.
Bearbeitungszeit
Mind. 10 Tage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können (mind. 1.000 US$).
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst.
Dokumente bei der Einreise
Ausländer müssen bei der Einreise über eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen. Die Übersetzungen muss fest mit dem Pass verbunden sein, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen, da diese sich häufig ändern.
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In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen, da diese sich häufig ändern.



