The World Travel Guide
        
  Home
Länderinfos
Flughafeninfos
Städteführer
Weltzeituhr
Wetter
  Photo Competition
  Webshop
  Unterkunft
  Autovermietung
  Auto Europe - Mietwagen
  Urlaubsbroschüre
  Urlaubsreisen
  Flug
  Mietwagen
  Hotel Buchen
  Last Minute Hotels
  Reiseversicherung
  Hotel buchen
 

Das Reiseportal


Libyen Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Den folgenden Personengruppen wird die die Einreise verweigert:

(a) Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepass israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert.

(b) Frauen und Kinder von Staatsangehörigen der Arabischen Liga, die alleine reisen, wird die Einreise verweigert, ausgenommen, sie werden am Flughafen von ihrem Ehemann/Vater abgeholt oder sie verfügen über ein No Objection Certificate (NOC), das von der Libyschen Einwanderungsbehörde ausgestellt ist, und werden zusätzlich am Flughafen von den Verwandten abgeholt, die das NOC beantragt haben.

(c) Staatsangehörigen der Arabischen Liga, wenn sie unter 18 Jahre alt sind und alleine reisen.

(d) Staatsangehörigen von Bangladesch, Ghana, Indien, Irak, Libanon, Nigeria, Pakistan und Palästina (außer sie haben einen libyschen Ehepartner).
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. (Anmerkung: Reisende müssen eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen.)

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen.

Schweizer:
  Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der unten aufgeführten Länder: Ägypten, Algerien, Jordanien, Marokko, Mauretanien, Sudan, Syrien, Tunesien und USA (mit Einreiseerlaubnis der Einwanderungsbehörde).

Transit

Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Deutschland. Transitvisa werden jedoch für Deutsche derzeit nicht erteilt.

Visaarten

Touristen- und Geschäftsvisum.

Visagebühren

Unterschiedlich. Auskünfte von den Konsulaten.

Gültigkeitsdauer

30 Tage.

Antragstellung

Visaanträge müssen beim Volksbüro eingereicht werden (s. Adressen), unter Umständen persönlich. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Bonn ausgestellt wurde.

Unterlagen

Touristenvisum: (a) 1 Passfoto. (b) Reisepass, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Die persönlichen Daten sollte in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Passstelle in arabischer Schrift eingetragen sein; die Übersetzung sollte von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. (c) 1 Antragsformular. (d) Gebühren. (e) Einladung der libyischen Passbehörde.

Geschäfts- und Besuchervisum: (f) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis). Geschäftsvisum: (g) Einladung einer libyschen Firma, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt, oder Bestätigung der Kostenübernahme ihres Unternehmens. (h) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben).

Bearbeitungszeit

Ca. 1 Woche.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen können.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Bei Übernachtungen im Hotel wird dies im Allgemeinen von der Rezeption veranlasst.

Dokumente bei der Einreise

Ausländer müssen bei der Einreise über eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten. Die Übersetzungen muss fest mit dem Pass verbunden sein, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.
In jedem Fall sollten sich Reisende beim Libyschen Volksbüro nach den weiteren Details der Einreisebestimmungen erkundigen.

Guides



zugehörige Guides




 ©Copyright: World Travel Guide - Nexus Business Media. All Rights Reserved 2008 Impressum | Kontakt | Nutzerbedingungen | Datenschutz