| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein (Österreicher: für die Dauer des Aufenthalts).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Korea (Rep.), Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterflugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich. Auskünfte von den Konsulaten.
Gültigkeitsdauer
3 Monate (Verlängerung im Land möglich), die Reise muss innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung des Visums angetreten werden. Wer einen längeren Aufenthalt als 15 Tage plant, sollte sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise mit zwei Passfotos beim Immigration Office, Broad Street, Monrovia melden.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Passfotos. (3 Passfotos in der Schweiz). (c) Reisepass. (d) Gebühr/Zahlungsbeleg. (e) internationale Impfbescheinigung gegen Gelbfieber. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Reisezweck und -dauer sowie eine Bestätigung, dass die Aufenthaltskosten von der Firma getragen werden.
Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Bearbeitungszeit
ca. 2 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Ausländer, die sich länger als 15 Tage in Liberia aufhalten wollen, müssen sich innerhalb von 48 Std. nach ihrer Ankunft beim Immigrationsamt, Broad Street, Monrovia melden. Dazu sind 2 Lichtbilder nötig.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge vor der Einreise an das Außenministerium in Monrovia.
Ausreiseerlaubnis
Mindestens 7 Tage vor der Ausreise müssen alle Ausländer, die sich 15 Tage und länger in Liberia aufgehalten haben, eine Ausreiseerlaubnis beim Immigrationsamt beantragen.




