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Lesotho Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Lesotho akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Anmerkung:
Da die Einreise über Südafrika erfolgt, müssen auch die dort herrschenden Einreisebestimmungen erfüllt werden.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn);
(b) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Fidschi, Ghana, Indien, Kamerun, Kiribati, Mosambik, Nigeria und Pakistan);
(c) Übrige Länder: Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Norwegen, San Marino und USA.

Transit

Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen von den Konsulaten.

Gültigkeitsdauer

3 Monate (mehrmalige Einreise).

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

(a) Gültiger Reisepass. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Zahlungsbeleg für die Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.

Bearbeitungszeit

7 Tage. Persönlich: am gleichen Tag.

Ausreichende Geldmittel

Ausländer müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

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