Einreisebeschränkungen
(a) Personen mit israelischem Reisepass oder mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass, oder Reisepässen, die von den palästinensischen Autonomiebehörden ausgestellt wurden, wird die Einreise verweigert.
(b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise und der Transit verweigert, wenn sie einen Reisepass haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
(b) Staatsangehörigen der folgenden Länder wird die Einreise und der Transit verweigert, wenn sie einen Reisepass haben, der bei der Einreise weniger als 6 Monate gültig ist: Ägypten, Algerien, Bahrain, Djibouti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, sollte nach der Ausreise noch mindestens 1, besser 6 Monate gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Syrien mit gültigem Personalausweis, die direkt aus Syrien einreisen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
(a) Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Jordanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige folgender Länder können das Visum bei der Einreise am Beirut International Flughafen und allen Grenzübergängen erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakische Republik und Ungarn können ein Visum bei der Einreise beantragen, wenn sie ein bestätigtes Rückreiseticket sowie eine Adresse in Libanon vorlegen können);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua&Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, USA und Venezuela.
Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
(a) Staatsangehörige von Bahrain, Katar, Kuwait, Jordanien, Oman, Saudi-Arabien, Syrien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige folgender Länder können das Visum bei der Einreise am Beirut International Flughafen und allen Grenzübergängen erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz ([1] Ausnahmen: Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Litauen, Lettland, Polen, Slowenien, Slowakische Republik und Ungarn können ein Visum bei der Einreise beantragen, wenn sie ein bestätigtes Rückreiseticket sowie eine Adresse in Libanon vorlegen können);
(b) Übrige Länder: Andorra, Antigua&Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bhutan, Brasilien, Chile, China (VR), Costa Rica, Hongkong (VR China), Island, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Macau (VR China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Panama, Peru, Samoa, San Marino, Singapur, St. Kitts-Nevis, USA und Venezuela.
Diese Länderauflistung unterliegt ständigen Veränderungen. Reisende sollten sich daher rechtzeitig vor ihrer Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristenvisum (Individual- und Gruppenvisa) und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Gebühren jeweils bei der Einreise
Visum: 50.000 LL (ca. 34 US$) (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
Visum: 100.000 LL (ca. 67 US$) (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Gebühren jeweils bei der Einreise
Visum: 50.000 LL (ca. 34 US$) (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat),
Visum: 100.000 LL (ca. 67 US$) (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten).
Gültigkeitsdauer
Maximal 3 Monate. Transitvisum: 48 Std.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Reisepass (möglichst noch 6 Monate gültig). (b) 1 Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (bar oder Postanweisung). Touristenvisum: (e) Adresse des Gastgebers oder Hotels in Libanon (außer bei Buchung einer Pauschalreise). Geschäftsvisum: (f) Einladung der libanesischen Firma per Telex zur ausstellenden Botschaft und Schreiben der eigenen Firma.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigelegt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich, EU-Länder und Schweiz: 2-4 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Die nötigen Formalitäten werden im Libanon abgewickelt.




