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Lettland
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Lettland

Pass erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Nein
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei 1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein

Anmerkung:
Lettland ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Innerhalb des Schengenraums bestehen für Reisende an der Grenze keine Ausweiskontrollen mehr.

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
Bundesrepublik Deutschland, Österreich und übrige EU-Länder.


Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Hinweis: Bis spätestens zum 28. Juni 2009 sollen in allen EU-Reisepässen biometrische Daten gespeichert sein. Neben dem Passfoto werden auf einem Chip zwei Fingerabdrücke hinterlegt, auf die alle EU-Staaten Zugriff haben sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Kinderreisepass. 
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. 

Österreicher: Personalausweis oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung der Eltern nach Lettland reisen, ist eine entsprechende notariell beglaubigte Vollmacht eines der Elternteile erforderlich. In der Vollmacht muss die für das Kind verantwortliche Person genannt werden. Die notariell beglaubigte Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn einer der Elternteile seine Zustimmung persönlich bei der Botschaft einreicht.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres:
(a) EU-Länder und Schweiz;
(b) [1] Türkische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland oder Monaco besitzen.

Transit

Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen generell kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger einiger Länder. Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.

Bei Einreise auf dem Landweg über Russland oder Belarus wird ein Transitvisum für Russland bzw. Belarus benötigt (s. Russische Föderation bzw. Belarus).

Visaarten

Einreise- (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise) und Transitvisum (ein-, zwei- und mehrmalige Durchreise)/Flughafentransitvisum.

Visagebühren

Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Antragstellung

Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung im Wohnsitzland des Antragstellers (s. Adressen).

Schengen-Visum

Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum für das Land beantragen, in das zuerst bei der Durchreise durch den Schengenraum eingereist wird. Dieses wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt.

Bearbeitungszeit

Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

Aufenthaltsgenehmigung

Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen kein Visum für Aufenthalte von bis 90 Tagen. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Zu beantragen beim Immigration Department, Raina bulvaris 5, LV-1050 Riga (Tel: 721 91 81. Fax: 731 12 11).

Einreise mit Haustieren

Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende zusätzliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.

Hinweis

Für die Einreise ist für alle Reisenden eine für Lettland gültige Krankenversicherung erforderlich, die auch den Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall einschließt.

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