| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1/2 |
| Österreich | Ja/1/2 |
| Schweiz | Ja/1/2 |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Nein |
Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s. Adressen).
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
Bulgarien, Rumänien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei (1 Monat) und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz).
Visum bei der Einreise:
[2] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 35 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland und Litauen).
Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
Bulgarien, Rumänien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei (1 Monat) und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz).
Visum bei der Einreise:
[2] U.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 35 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland und Litauen).
Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.
Transit
(a) Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
(b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
(b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.
Visaarten
Ein- und Ausreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).
Visagebühren
Deutschland
Bearbeitungszeit bis 10 Tage:
Ein- und Ausreisevisum:
60 € (1 Monat gültig);
100 € (3 Monate gültig).
Transitvisum:
40 € (einmalige Einreise);
70 € (mehrmalige Einreise).
Gruppenvisum:
40 € pro Person (1 Monat gültig).
Mehrfachvisum:
135 € (bis 3 Monate),
235 € (bis 6 Monate),
310 € (bis 1 Jahr).
Zusätzlich zum Grundtarif der Konsulargebühren müssen 10 € für die Bearbeitung und die Registrierung bezahlt werden.
Österreich
Touristenvisum:
44,5 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig);
85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig).
Transitvisum:
25 $ (einmalige Einreise);
85 $ (mehrmalige Einreise).
Mehrfachvisum:
115 $ (bis 3 Monate),
250 $ (bis 6 Monate),
350 $ (bis 1 Jahr).
Expressausstellung zusätzlich 50 $.
Schweiz
10 Tage Bearbeitungszeit:
Touristenvisum:
- 1 Monat gültig:
90 CHF (einmalige Einreise),
100 CHF (zweimalige Einreise),
Mehrfachvisum:
120 CHF (bis 3 Monate),
165 CHF (bis 6 Monate).
Transitvisum:
- 5 Tage gültig:
40 CHF (einmalige Einreise),
60 CHF (zweimalige Einreise).
Bearbeitungszeit bis 10 Tage:
Ein- und Ausreisevisum:
60 € (1 Monat gültig);
100 € (3 Monate gültig).
Transitvisum:
40 € (einmalige Einreise);
70 € (mehrmalige Einreise).
Gruppenvisum:
40 € pro Person (1 Monat gültig).
Mehrfachvisum:
135 € (bis 3 Monate),
235 € (bis 6 Monate),
310 € (bis 1 Jahr).
Zusätzlich zum Grundtarif der Konsulargebühren müssen 10 € für die Bearbeitung und die Registrierung bezahlt werden.
Österreich
Touristenvisum:
44,5 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig);
85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig).
Transitvisum:
25 $ (einmalige Einreise);
85 $ (mehrmalige Einreise).
Mehrfachvisum:
115 $ (bis 3 Monate),
250 $ (bis 6 Monate),
350 $ (bis 1 Jahr).
Expressausstellung zusätzlich 50 $.
Schweiz
10 Tage Bearbeitungszeit:
Touristenvisum:
- 1 Monat gültig:
90 CHF (einmalige Einreise),
100 CHF (zweimalige Einreise),
Mehrfachvisum:
120 CHF (bis 3 Monate),
165 CHF (bis 6 Monate).
Transitvisum:
- 5 Tage gültig:
40 CHF (einmalige Einreise),
60 CHF (zweimalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, s.o.
Antragstellung
Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
1-10 Werktage. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich binnen 3 Tagen nach der Einreise bei OVIR (Upravlenie Passportno Visovoi Raboty) registrieren lassen, wenn der Aufenthalt länger als 60 Tage dauert. Hotels übernehmen die Registrierung für ihre Gäste. Privat untergebrachte Ausländer müssen sich bei einer OVIR-Stelle selbst registrieren lassen.





