Kirgisistan Länderinfos - Reisepass/Visum

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja/1/2
Österreich Ja/1/2
Schweiz Ja/1/2
Andere EU-Länder 1/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein

Anmerkung:
Die Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Reisende sollten sich bei den zuständigen Vertretungen erkundigen (s. Adressen).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss mindestens bis zum Ablauf des Visums gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Sorgeberechtigten mit russischer Übersetzung. Reise eines Minderjährigen mit nur einem Elternteil ist problemlos. Begleitung durch einen volljährigen Verwandten ist ausreichend.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bulgarien, Rumänien, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn, vorausgesetzt sie reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland; ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehöriger aller hier nicht aufgezählten EU-Staaten sowie der Schweiz);
(b) Übrige Länder: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Japan, Kasachstan, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Russische Föderation, Tadschikistan, Türkei (bis zu 1 Monat), Ukraine und Vietnam (bis zu 1 Monat), vorausgesetzt die genannten Nationalitäten reisen als Touristen ein und haben ihren ständigen Wohnsitz in ihrem Herkunftsland.

Visum bei der Einreise:
[2] Staatsangehörige der folgenden Länder können bei der Einreise ein Visum (Touristenvisum: 60 US$, Geschäftsvisum: 36-70 US$) beantragen, das zu einem Aufenthalt von bis zu 1 Monat berechtigt:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz, (Ausnahmen: Ein Touristenvisum vor der Reise müssen beantragen Staatsangehörige von Estland, Lettland und Litauen);
(b) Übrige Länder: Australien, Island, Israel, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwegen und USA;
(c) Übrige Länder mit Bestätigung: Alle anderen Nationalitäten, die über eine Bestätigung von einer kirgisischen Behörde verfügen, wenn sie aus einem Land mit einer kirgisischen Vertretung kommen;
(d) Übrige Länder mit Ankündigung: Alle anderen Nationalitäten, die von einem Sponsor angekündigt werden, wenn sie aus einem Land ohne kirgisischen Vertretung kommen.
Anmerkung: Es wird jedoch empfohlen, das kirgisische Visum vor Ausreise bei den kirgisischen Vertretungen in Deutschland, Österreich oder in der Schweiz einzuholen, da die Konsularschalter am Flughafen Manas und an den Außengrenzen nicht immer besetzt sind und es daher zu größeren Verzögerungen kommen kann.

Transit

(a) Transitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. (b) Transitvisa werden gegen Vorlage des Visums des Drittlandes erteilt.

Visaarten

Ein- und Ausreisevisum (für Touristen, Geschäfts- und Privatreisen), Transit- und Dauervisa (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, zwei- und mehrmalige Einreise).

Visagebühren

Deutschland
Bearbeitungszeit bis 10 Tage:
Ein- und Ausreisevisum: 50 € (1 Monat gültig); 90 € (3 Monate gültig);
Transitvisum: 30 € (einmalige Einreise); 60 € (mehrmalige Einreise);
Gruppenvisum: 30 € pro Person (1 Monat gültig);
Mehrfachvisum: 125 € (bis 3 Monate), 225 € (bis 6 Monate), 300 € (bis 1 Jahr).
Zusätzlich zum Grundtarif der Konsulargebühren müssen 10 € für die Bearbeitung und die Registrierung bezahlt werden.

Österreich
Touristenvisum: 44,5 US$ (einmalige Einreise, 1 Monat gültig); 85 US$ (zweimalige Einreise, 1 Monat gültig).
Transitvisum: 25 $ (einmalige Einreise); 85 $ (mehrmalige Einreise);
Mehrfachvisum: 115 $ (bis 3 Monate), 250 $ (bis 6 Monate), 350 $ (bis 1 Jahr).
Expressausstellung zusätzlich 50 $.

Schweiz
Einreisevisum:
- 1 Monat gültig: 100 CHF (einmalige Einreise), 125 CHF (zweimalige Einreise), 150 CHF (mehrmalige Einreise).
- 3 Monate gültig: 130 CHF (einmalige Einreise), 155 CHF (zweimalige Einreise), 180 CHF (mehrmalige Einreise).
Mehrfachvisum: 250 CHF (bis 6 Monate), 300 CHF (bis 1 Jahr).
Transitvisum:
- 5 Tage gültig: 40 CHF (einmalige Einreise), 65 CHF (zweimalige Einreise), 90 CHF (mehrmalige Einreise).
Für Kinder unter 17 Jahren ist das Visum kostenlos.

Gültigkeitsdauer

Unterschiedlich, s.o.

Antragstellung

Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) 1 Antragsformular in Deutschland und Österreich. 2 Antragsformulare in der Schweiz. (b) 1 Passfoto in Deutschland und Österreich. 2 Passfotos in der Schweiz. (c) Reisepass (Original, keine Kopie). (d) Zahlungsbeleg über die Gebühr (Überweisung).
(e) Quittung über Krankenversicherung.
Privatreisen: (e) Einladung vom Innenministerium (für Aufenthalte über 1 Monat).
Geschäftsvisum:
(f) Einführungsschreiben mit Angaben über Ziel und Zweck der Reise. Geschäftsreisen bis zu 1 Monat: Einladungsschreiben seitens kirgisischer Staatseinrichtungen können ohne Bestätigung des Außenministeriums direkt bei der Botschaft vorgelegt werden, Einladungen von kirgisischen Privatfirmen müssen durch das Außenministerium bestätigt werden.
Gruppenvisum (ab 7 Personen): (a) Pass im Original des Gruppenleiters und Kopien der Reisepässe der übrigen Teilnehmer. (b) Teilnehmerliste in 3-facher Ausfertigung mit Namen (in alphabetischer Reihenfolge), Vornamen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit, Ein- und Ausreisedatum, Kopie der Reisepässe sowie Reisepass im Original des Gruppenleiters. (c) Einzahlungsbeleg mit Bankstempel.
Der postalischen Antragstellung sollten der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren sowie ein frankierter Rückumschlag für den Einschreibebrief beigelegt werden.

Bearbeitungszeit

3-10 Werktage. Expressvisum (nur in dringenden Fällen) innerhalb von 1 Std.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich binnen 3 Tagen nach der Einreise bei OVIR (Upravlenie Passportno Visovoi Raboty) registrieren lassen. Hotels übernehmen die Registrierung für ihre Gäste. Privat untergebrachte Ausländer müssen sich bei einer OVIR-Stelle selbst registrieren lassen.




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