Reisepass/Visum
Kuwait
Einreisebeschränkungen
Personen mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass wird die Einreise verweigert (Zweitpass erforderlich).
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Ja/1
Andere EU-Länder
Ja/1/2
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein (für Österreicher 3 Monate).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich das Kind für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise:
U.a. Reisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 1 Monat kommen, erhalten bei der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum direkt am Flughafen vom Flughafenzoll. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen. Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen.
[1] Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien und Spanien (Ausnahmen: Siehe unter [2]),
U.a. Staatsangehörige einiger EU-Länder benötigen darüber hinaus einen kuwaitischen Sponsor, um an dieser Regelung teilnehmen zu können. Dazu gehören u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Nähere Informationen erteilen die zuständigen kuwaitischen Vertretungen.
Ein Visum kostet 5 KD (ca. 15 €). Bei der Einreise auf dem Landweg muss allerdings vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtigeTransitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Einreise-, Geschäftsvisum und Einreisegenehmigung (NOC).
Visagebühren
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer
1-3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Etwa 3 Tage für ein Geschäftsvisum; Eingang der Unterlagen für eine Einreisegenehmigung: bis zu 1 Monat.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Botschaft (s. Adressen).
Einreisebeschränkungen
Personen mit israelischen Sichtvermerken im Reisepass wird die Einreise verweigert (Zweitpass erforderlich).
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1/2 |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate gültig sein (für Österreicher 3 Monate).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich das Kind für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Aufgrund praktischer Erfahrungen wird jedoch empfohlen, auch für Kinder einen Reisepass zu beantragen, insbesondere, wenn sich der Inhaber des Kinderausweises für längere Zeit in Kuwait aufhalten wird.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Katar, Oman, Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Visum bei der Einreise:
U.a. Reisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 1 Monat kommen, erhalten bei der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum direkt am Flughafen vom Flughafenzoll. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen. Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen.
[1] Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien und Spanien (Ausnahmen: Siehe unter [2]),
U.a. Staatsangehörige einiger EU-Länder benötigen darüber hinaus einen kuwaitischen Sponsor, um an dieser Regelung teilnehmen zu können. Dazu gehören u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Nähere Informationen erteilen die zuständigen kuwaitischen Vertretungen.
Ein Visum kostet 5 KD (ca. 15 €). Bei der Einreise auf dem Landweg muss allerdings vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
Visum bei der Einreise:
U.a. Reisende der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 1 Monat kommen, erhalten bei der Einreise auf dem Luftweg das Einreisevisum direkt am Flughafen vom Flughafenzoll. Dazu muss für die Fluggesellschaft eine Bestätigung vorliegen, dass das Visum bei der Ankunft erhältlich ist, sowie ein bestätigter Rück- beziehungsweise Weiterflug, eine Hotelbuchung oder eine private Adresse. Bei der Einreise empfiehlt es sich, ggf. ein Einladungsschreiben eines kuwaitischen Sponsors vorzuweisen. Die gegebenenfalls erforderliche Prüfung der Unterlagen kann zu längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung führen.
[1] Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien und Spanien (Ausnahmen: Siehe unter [2]),
U.a. Staatsangehörige einiger EU-Länder benötigen darüber hinaus einen kuwaitischen Sponsor, um an dieser Regelung teilnehmen zu können. Dazu gehören u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
[2] Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Nähere Informationen erteilen die zuständigen kuwaitischen Vertretungen.
Ein Visum kostet 5 KD (ca. 15 €). Bei der Einreise auf dem Landweg muss allerdings vor der Reise ein Visum bei der zuständigen kuwaitischen Auslandsvertretung eingeholt werden.
Transit
Ansonsten visumpflichtigeTransitreisende, die innerhalb von 8 Stunden mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Touristen-, Einreise-, Geschäftsvisum und Einreisegenehmigung (NOC).
Visagebühren
Nähere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen (S. Kontaktadressen).
Gültigkeitsdauer
1-3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat bzw. der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Etwa 3 Tage für ein Geschäftsvisum; Eingang der Unterlagen für eine Einreisegenehmigung: bis zu 1 Monat.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die Botschaft (s. Adressen).









