Reisepass/Visum
Korea (Süd)
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bis zur Ausreise gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder, Schweiz und Türkei (Ausnahmen: [1] Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten sowie Slowenien und Zypern nur für touristische Aufenthalte s.u.).
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel und über eine Kontaktadresse in Süd-Korea verfügen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen. Die Gebühren hängen von der Nationalität und der Aufenthaltsdauer ab.
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 27 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristenvisum: 27 € (einmalige Einreise, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise, für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 72 € (mehrmalige Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Schweiz
Touristenvisum: 45 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Touristenvisum: 120 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache Einreise).
Touristenvisum: 75 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich und u. U. postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
7 Tage (Touristenvisum). Postalische Bearbeitung dauert ca. 1 Woche länger.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das Immigration Office in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird. Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.
Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Reisepass
Allgemein erforderlich. Alle Dokumente müssen bis zur Ausreise gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
EU-Länder, Schweiz und Türkei (Ausnahmen: [1] Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten sowie Slowenien und Zypern nur für touristische Aufenthalte s.u.).
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel und über eine Kontaktadresse in Süd-Korea verfügen.
EU-Länder, Schweiz und Türkei (Ausnahmen: [1] Italien und Portugal für einen Aufenthalt von bis zu 2 Monaten sowie Slowenien und Zypern nur für touristische Aufenthalte s.u.).
Ausländer müssen während ihres Aufenthalts über ausreichende Geldmittel und über eine Kontaktadresse in Süd-Korea verfügen.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken sind bis zu drei Monate von der Visumpflicht befreit, soweit sie folgende Reisegründe haben: Tourismus, Transit in ein anderes Land oder Geschäftsreisen wie Teilname an einer Besprechung, Konferenz, Vertragsabschluss, Marktforschung und An- bzw. Umbau der ein- oder ausgeführten Maschinen. Dabei sind Erwerbstätigkeiten gegen Entgeld vor Ort ausgenommen. Die Gebühren hängen von der Nationalität und der Aufenthaltsdauer ab.
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 27 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristenvisum: 27 € (einmalige Einreise, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise, für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 72 € (mehrmalige Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Schweiz
Touristenvisum: 45 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Touristenvisum: 120 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache Einreise).
Touristenvisum: 75 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Deutschland
Touristen- und Geschäftsvisum: 27 € (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich
Touristenvisum: 27 € (einmalige Einreise, für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 45 € (einmalige Einreise, für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen).
Touristenvisum: 72 € (mehrmalige Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige (ggf. unbefristete) Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.
Schweiz
Touristenvisum: 45 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Touristenvisum: 120 CHF (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, mehrfache Einreise).
Touristenvisum: 75 CHF (für Aufenthalte von länger als 90 Tage, für touristische oder geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit ausgenommen, einfache Einreise).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Nähere Auskünfte von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Vom Tag der Ausstellung maximal 3 Monate.
Antragstellung
Persönlich und u. U. postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
7 Tage (Touristenvisum). Postalische Bearbeitung dauert ca. 1 Woche länger.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge für eine Aufenthaltsgenehmigung sollten an das Immigration Office in Seoul gestellt werden. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Einreise mit Haustieren
Für Katzen und Hunde, die aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden, besteht nur dann keine Quarantänepflicht, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird. Für Tiere im Alter von unter 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass das Tier gesund ist. Für Tiere im Alter von über 90 Tagen muss das Gesundheitszeugnis bestätigen, dass das Tier mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Es dürfen maximal 4 Katzen oder Hunde eingeführt werden. Sollen mehr Tiere eingeführt werden, muss ein Antrag beim koreanischen Quarantäneamt am Flughafen gestellt werden.
Die Einfuhrgenehmigung für Vögel sind von Land zu Land unterschiedlich. Nähere Auskünfte erteilt das koreanische Quarantäneamt.









