Argentinien Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein/1 |
| Österreich | Nein/1 |
| Schweiz | Nein/1 |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Nein/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig, deshalb sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen erkundigen.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kindern reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Es ist empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Hinweis: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung in den Reisepass des begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 5. Lebensjahr oder eigener Reisepass (empfohlen).
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Erziehungsberechtigte, die alleine mit minderjährigen Kindern reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Erziehungsberechtigten mit sich führen. Für alle Fälle ist das Dokument ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Es ist empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren.
Hinweis: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen:
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich (einige EU-Länder und die Türkei sind davon befreit, jedoch nicht Deutschland, Österreich und die Schweiz). Studenten benötigen ein Visum, falls sie zu Studienzwecken nach Argentinien reisen. Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen wird jedoch kein Visum benötigt.
EU-Länder, Schweiz und Türkei.
[1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich (einige EU-Länder und die Türkei sind davon befreit, jedoch nicht Deutschland, Österreich und die Schweiz). Studenten benötigen ein Visum, falls sie zu Studienzwecken nach Argentinien reisen. Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen wird jedoch kein Visum benötigt.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Transitraum nicht verlassen und innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum.
Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit-Visumfreiheit besteht.
Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit-Visumfreiheit besteht.
Visaarten
U.a. Touristen-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum.
Visagebühren
Falls ein Visum erforderlich ist, sind die Visagebühren je nach Nationalität verschieden und vom aktuellen Wechselkurs abhängig. Die Visagebühren ändern sich monatlich. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich.
Antragstellung
Konsularische Vertretungen (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Je nach Visatyp und Nationalität unterschiedlich.
Ausreichende Geldmittel
Alle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche, Österreicher, Schweizer und Türken benötigen für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen kein Touristenvisum. Für Aufenthalte über 3 Monate ist eine Beantragung für eine Aufenthaltsgenehmigung beim Innenministerium (Ministerio del Interior, Abteilung Migraciones) notwendig. Der Aufenthalt kann um 3 Monate auf maximal 6 Monate verlängert werden. Jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Ist ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit geplant, sollte man sich für die Visumbestimmungen an die konsularische Vertretung wenden.
Ist ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit geplant, sollte man sich für die Visumbestimmungen an die konsularische Vertretung wenden.
Einreise mit Haustieren
Für Papageien und Sittiche wird ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier frei von Hühnerpest und der Papageienkrankheit ist.
Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheits- und Impfausweis benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen.
Anmerkung: Alle Tiere aus Afrika und Asien (außer Japan) benötigen im Voraus eine Bewilligung von der Quarantänestation (SENASA) in Argentinien.
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Für Hunde und Katzen werden ein Gesundheits- und Impfausweis benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen.
Anmerkung: Alle Tiere aus Afrika und Asien (außer Japan) benötigen im Voraus eine Bewilligung von der Quarantänestation (SENASA) in Argentinien.




