| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Eigener Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Großbritannien, Irland (Rep.), Zypern und die Schweiz, ( [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der hier nicht aufgezählten EU-Staaten);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Fidschi, Grenada, Hongkong (VR China), Jamaika, Kenia, Lesotho, Malawi, Malaysia, Mauritius, Nauru, Neuseeland, Salomonen, Sambia, Samoa, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadines, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Simbabwe, Tonga, Trinidad & Tobago, Tunesien, Tuvalu und Vanuatu;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Staatsangehörige von Belize, Korea (Süd), der Föderierten Staaten von Mikronesien, Macau (VR China), Marshall-Inseln, Palau und Taiwan.
(a) EU-Länder und die Schweiz: Großbritannien, Irland (Rep.), Zypern und die Schweiz, ( [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige der hier nicht aufgezählten EU-Staaten);
(b) Übrige Länder: Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbados, Fidschi, Grenada, Hongkong (VR China), Jamaika, Kenia, Lesotho, Malawi, Malaysia, Mauritius, Nauru, Neuseeland, Salomonen, Sambia, Samoa, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & Grenadines, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Simbabwe, Tonga, Trinidad & Tobago, Tunesien, Tuvalu und Vanuatu;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Staatsangehörige von Belize, Korea (Süd), der Föderierten Staaten von Mikronesien, Macau (VR China), Marshall-Inseln, Palau und Taiwan.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Reisedokumente verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum.
Visagebühren
Kostenlos (für Österreicher und Deutsche bei Beantragung direkt beim Konsulat).
Gültigkeitsdauer
Bis zu 3 Monaten.
Antragstellung
Konsulat (s. Adressen).
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) Reisepass (mind. noch 6 Monate gültig). (c) 1 Passbild. (d) Hin- und Rückflugtickets (Buchungsnachweis/Kopie). (e) Angabe bzgl. Reiseroute. (f) Geschäftsvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und evtl. der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben) und evtl. der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an: Principal Immigration Officer, Ministry of Foreign Affairs, PO Box 68, Bairiki, Tarawa, Kiribati.
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen dürfen nur von Australien, Fidschi und Neuseeland mit einer entsprechenden Genehmigung eingeführt werden.




