Länderinfos
Kasachstan
Reisepass/Visum

Reisepass/Visum

Kasachstan

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder 1
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder Nein
Türkei Nein

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 15. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Für Kinder mit eigenem Ausweis muss ein gesonderter Visumantrag gestellt werden.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:
Slowenien (Rückreiseticket erforderlich) ([1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht aufgezählten EU-Länder) und Türkei..


Visum bei der Einreise:
Es besteht die Möglichkeit, ein 1 Monat gültiges Visum bei der Ankunft am Flughafen zu erhalten, wenn die erforderliche Einladung ausgestellt wurde: Auf der vom kasachischen Außenministerium bestätigten Einladung muss vermerkt sein, dass das Visum am Flughafen beantragt wird. Es kann jedoch zu erheblichen Reiseverzögerungen kommen, weshalb die Beantragung eines Visums im Voraus empfohlen wird.

Transit

Ein 3 Tage gültiges Transitvisum ist bei der Einreise erhältlich, wenn gültige Weiterreisedokumente und ggf. ein Visum des Drittlandes vorgelegt werden können.

Visaarten

Transitvisum (zur Durchreise mit Bahn/Pkw/Flugzeug), Touristenvisum (einmalige Einreise), Dauervisum (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, berechtigen zur mehrmaligen Ein- und Ausreise, gilt für 1 Jahr) und Besuchervisum (für Privatreisen).

Hinweis: In Berlin können derzeit auch Transitvisa für die zweimalige Durchreise beantragt werden (Gültigkeit je 5 Tage innerhalb von 30 Tagen).

Visagebühren

Je nach Nationalität unterschiedlich (Kinder unter 16 Jahren sind derzeit von Visumgebühren befreit.). Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten erhältlich.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

7 Tage bis 4 Wochen, Expressausstellung innerhalb von 24 Stunden.
Frankfurt: Mindestens 10 Tage, Expressausstellung nicht möglich.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Meldepflicht

Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht. Wenn es sich um eine Dienstreise handelt, so wird der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreise, werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels, die berechtigt sind, ausländische Staatsbürger zu registrieren, registrieren lassen. Information über Registrierungsbefugnisse des jeweiligen Hotels hat die Hotelverwaltung.
Hinweis: Deutsche Pässe mit Visa zur einmaligen Einreise sowie Dienst- und Investorenvisa können bereits bei Ausstellung des Visums durch die jeweilige kasachische Auslandsvertretung für höchstens 90 Tage (abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums) registriert werden. Anderenfalls ist die Registrierung sogleich bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Almaty, Astana, Uralsk, Atyrau, Aktau, Karaganda, Ust-Kamenogorsk, Pavlodar, Kostanay, Aktyubinsk, Shymkent und Taraz sowie am Bahnhof Dostyk möglich. Solange die aufgezählten Grenzübergangsstellen in der Praxis noch nicht am Registrierungsverfahren teilnehmen sowie für alle nicht genannten Grenzübergangsstellen, vor allem also bei Einreise auf dem Land- und Seeweg, bleibt es beim bisherigen Verfahren.
Geschäftsreisende: Für Geschäftsreisende, die mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum ausgereist sind, muss die Passregistrierung von dem kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile „Einladende Firma in Kasachstan" eingegeben wird.

Dokumente bei der Einreise

Besucher mit einem Touristenvisum müssen über eine bestätigte Hotelbuchung verfügen.

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