| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 15. Lebensjahr oder Kinderreisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Für Kinder mit eigenem Ausweis muss ein gesonderter Visumantrag gestellt werden.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes mit Lichtbild bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Hinweis: Für Kinder mit eigenem Ausweis muss ein gesonderter Visumantrag gestellt werden.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a) EU-Länder: Slowenien (Rückreiseticket erforderlich) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht aufgezählten EU-Länder).
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen): Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Türkei;
(d) Übrige Länder: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.) Montenegro und Serbien.
Es besteht die Möglichkeit, ein 1 Monat gültiges Visum bei der Ankunft am Flughafen zu erhalten, wenn die erforderliche Einladung ausgestellt wurde: Auf der vom kasachischen Außenministerium bestätigten Einladung muss vermerkt sein, dass das Visum am Flughafen beantragt wird. Es kann jedoch zu Reiseverzögerungen kommen.
Besucher mit einem Touristenvisum müssen über eine bestätigte Hotelbuchung verfügen.
(a) EU-Länder: Slowenien (Rückreiseticket erforderlich) ([1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige aller hier nicht aufgezählten EU-Länder).
(b) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen): Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Mongolei, Russische Föderation, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan;
(c) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen): Türkei;
(d) Übrige Länder: Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.) Montenegro und Serbien.
Es besteht die Möglichkeit, ein 1 Monat gültiges Visum bei der Ankunft am Flughafen zu erhalten, wenn die erforderliche Einladung ausgestellt wurde: Auf der vom kasachischen Außenministerium bestätigten Einladung muss vermerkt sein, dass das Visum am Flughafen beantragt wird. Es kann jedoch zu Reiseverzögerungen kommen.
Besucher mit einem Touristenvisum müssen über eine bestätigte Hotelbuchung verfügen.
Transit
Ein 3 Tage gültiges Transitvisum ist bei der Einreise erhältlich, wenn gültige Weiterreisedokumente und ein Visum des Drittlandes vorgelegt werden können.
Visaarten
Transitvisum (zur Durchreise mit Bahn/Pkw/Flugzeug), Touristenvisum (einmalige Einreise), Dauervisum (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, berechtigen zur mehrmaligen Ein- und Ausreise, gilt für 1 Jahr) und Besuchervisum (für Privatreisen).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Generell: (a) Reisepass, der bei der geplanten Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) Antragsformular. (c) 1 Passfoto. (d) Gebühr (Einzahlungsbeleg). (e) Kinderausweis für jedes Kind, das im Pass der Eltern nicht eingetragen ist. Empfohlen: (f) Reisekrankenversicherung.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Briefumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Touristenvisum: Wird bei Flug-und Hotelbuchung vom Reisebüro beantragt. Name und Adresse des Reisebüros/Veranstalters/Hotels, genaues Ein- und Ausreisedatum, Angaben über Name und Nationalität des Reisenden, die vorgesehene Reiseroute, den Grenzübergang sowie das/die Transportmittel oder Einladung aus Kasachstan (Bei der Beantragung von Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa bei den kasachischen Konsularbehörden sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.).
Besuchervisum: Einladung der Freunde bzw. Angehörigen in Kasachstan, die von den Miliz-OWIR-Behörden bestätigt wurde, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Visa bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Für Daueraufenthalte und für Arbeitsgenehmigungen muss ein HIV-Test vorgelegt werden.
Hinweis: Visa für zwei-, drei- und mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt.
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Briefumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Touristenvisum: Wird bei Flug-und Hotelbuchung vom Reisebüro beantragt. Name und Adresse des Reisebüros/Veranstalters/Hotels, genaues Ein- und Ausreisedatum, Angaben über Name und Nationalität des Reisenden, die vorgesehene Reiseroute, den Grenzübergang sowie das/die Transportmittel oder Einladung aus Kasachstan (Bei der Beantragung von Geschäfts-, Dienst-, Privat- und Touristenvisa bei den kasachischen Konsularbehörden sind grundsätzlich keine Einladungen erforderlich.).
Besuchervisum: Einladung der Freunde bzw. Angehörigen in Kasachstan, die von den Miliz-OWIR-Behörden bestätigt wurde, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Visa bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Für Daueraufenthalte und für Arbeitsgenehmigungen muss ein HIV-Test vorgelegt werden.
Hinweis: Visa für zwei-, drei- und mehrmalige (nur für Geschäfts- und Dienstreisen) Ein- und Ausreisen nach Kasachstan werden auf der Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und der Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan ausgestellt.
Bearbeitungszeit
7 Tage bis 4 Wochen, Expressausstellung innerhalb von 24 Stunden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 5 Tagen bei der UMP (Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten) registriert werden. Zu beachten ist hierbei, dass sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht. Wenn es sich um eine Dienstreise handelt, so wird der Pass durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreise, werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels, die berechtigt sind, ausländische Staatsbürger zu registrieren, registrieren lassen. Information über Registrierungsbefugnisse des jeweiligen Hotels hat die Hotelverwaltung.
Hinweis: Deutsche Pässe mit Visa zur einmaligen Einreise sowie Dienst- und Investorenvisa können bereits bei Ausstellung des Visums durch die jeweilige kasachische Auslandsvertretung für höchstens 90 Tage (abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums) registriert werden. Anderenfalls ist die Registrierung sogleich bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Almaty, Astana, Uralsk, Atyrau, Aktau, Karaganda, Ust-Kamenogorsk, Pavlodar, Kostanay, Aktyubinsk, Shymkent und Taraz sowie am Bahnhof Dostyk möglich. Solange die aufgezählten Grenzübergangsstellen in der Praxis noch nicht am Registrierungsverfahren teilnehmen sowie für alle nicht genannten Grenzübergangsstellen, vor allem also bei Einreise auf dem Land- und Seeweg, bleibt es beim bisherigen Verfahren.
Geschäftsreisende: Für Geschäftsreisende, die mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum ausgereist sind, muss die Passregistrierung von dem kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile „Einladende Firma in Kasachstan" eingegeben wird.
Hinweis: Deutsche Pässe mit Visa zur einmaligen Einreise sowie Dienst- und Investorenvisa können bereits bei Ausstellung des Visums durch die jeweilige kasachische Auslandsvertretung für höchstens 90 Tage (abhängig von der Gültigkeitsdauer des Visums) registriert werden. Anderenfalls ist die Registrierung sogleich bei Ankunft an den internationalen Flughäfen Almaty, Astana, Uralsk, Atyrau, Aktau, Karaganda, Ust-Kamenogorsk, Pavlodar, Kostanay, Aktyubinsk, Shymkent und Taraz sowie am Bahnhof Dostyk möglich. Solange die aufgezählten Grenzübergangsstellen in der Praxis noch nicht am Registrierungsverfahren teilnehmen sowie für alle nicht genannten Grenzübergangsstellen, vor allem also bei Einreise auf dem Land- und Seeweg, bleibt es beim bisherigen Verfahren.
Geschäftsreisende: Für Geschäftsreisende, die mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum ausgereist sind, muss die Passregistrierung von dem kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile „Einladende Firma in Kasachstan" eingegeben wird.




