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Folgende Artikel können zollfrei von Personen ab 18 J. nach Jordanien eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Pfeifentabak*;
1 l Wein oder Spirituosen**;
1-2 geöffnete Flakons Parfüm;
Geschenke bis zu einem Wert von 50 JD.
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Pfeifentabak*;
1 l Wein oder Spirituosen**;
1-2 geöffnete Flakons Parfüm;
Geschenke bis zu einem Wert von 50 JD.
Einfuhrverbot
Betäubungsmittel.
Einfuhrbeschränkungen
Für die Einfuhr von Schusswaffen und Munition wird eine Einfuhrgenehmigung benötigt.





