Reisepass/Visum
Japan
Einreisebeschränkungen
Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis: Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder (Ausnahme: [1] Visumpflicht besteht für Rumänien), Schweiz und Türkei.
Visaarten
U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visaart. Staatsbürger bestimmter Länder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.
Die Antragstellung für ein Working Holiday Visum muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.
Dokumente bei der Einreise
Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen.
Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Vögeln muss eine Importbestätigung bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens vorgewiesen werden.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: www.maff-aqs.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Für Nagetiere wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.
Einreisebeschränkungen
Reisende, die weder im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreisetickets sind, noch über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt verfügen, kann die Einreise auch mit Visum verweigert werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Anmerkung:
Advanced Passenger Information System (Apis):
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis: Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.
Das System der vorab erfassten Passagierdaten, Advanced Passenger Information System (Apis) genannt, verlangt die Registrierung der folgenden personenbezogenen Daten der Passagiere durch die transportierende Fluggesellschaft:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Passnummer, Land des Wohnsitzes, Destination, Art des Reisedokuments und Geschlecht.
Die Daten werden beim Check-in erfasst.
Hinweis: Es werden von allen ausländischen Besuchern über 16 Jahren bei der Einreise zusätzlich Fingerabdrücke genommen und digitale Fotos gemacht.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen touristischen Aufenthalt oder eine Geschäftsreise von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder (Ausnahme: [1] Visumpflicht besteht für Rumänien), Schweiz und Türkei.
EU-Länder (Ausnahme: [1] Visumpflicht besteht für Rumänien), Schweiz und Türkei.
Visaarten
U.a. Transit-, Touristen-, Working Holiday- und Arbeitsvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Visaart. Staatsbürger bestimmter Länder erhalten das Visum kostenlos. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund.
Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Für ein Arbeitsvisum kann der künftige Arbeitgeber bei der zuständigen regionalen Einwanderungsbehörde ein Certificate of Eligibility beantragen, das dann zur Ausstellung des Arbeitsvisums bei einer japanischen Auslandsvertretung zugrundegelegt wird.
Die Antragstellung für ein Working Holiday Visum muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.
Die Antragstellung für ein Working Holiday Visum muss persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich, je nach Nationalität und Besuchsgrund bis zu 3 Monaten.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich im Hotel, Pension etc. beim Check-in registrieren lassen.
Dokumente bei der Einreise
Alle Ausländer müssen bei der Einreise über ausreichende Geldmittel, über Unterlagen, die als Nachweis über den Zweck des Besuches (wie etwa Konferenzunterlagen, Angaben über die einladende Organisation, etc.) sowie über ein Rück- oder Weiterreiseticket verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Es kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts für weitere 3 Monate bei der regionalen Einwanderungsbehörde in Japan beantragt werden. Vor Ablauf der ersten drei Monate muss sich der Antragsteller beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Verlängerungsgebühr beträgt 4000 ¥. Näheres von den konsularischen Vertretungen.
Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.
Die Botschaft trifft Einzelfallentscheidungen je nach Herkunftsland und Visaart.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Vögeln muss eine Importbestätigung bei der Quarantänestation des jeweiligen Flughafens vorgewiesen werden.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: www.maff-aqs.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Für Nagetiere wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.
Vor der Verbringung einer Katze oder eines Hundes aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Japan muss der Tierquarantäne-Service (Internet: www.maff-aqs.go.jp) mindestens 40 Tage im Voraus benachrichtigt werden. Die Tiere müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und zweimalig gegen Tollwut geimpft worden sein. Eine Quarantäne von 12 Stunden ist für Hunde und Katzen Pflicht. Sollten die genannten Kriterien nicht erfüllt sein, wird eine Quarantäne von bis zu 180 Tagen verhängt. Außer an den Flughäfen Narita und Osaka muss im Voraus ein Platz in der Isolierstation reserviert werden.
Für Nagetiere wird ein Gesundheitszeugnis, ausgestellt vom Amtstierarzt des Herkunftslands, benötigt.









