Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Japan eingeführt werden:
(a) 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak oder 500 g gemischte Tabakprodukte (nur von Personen ab 20 J.);
(b) 3 Flaschen (jeweils ca. 0,75 l) Spirituosen (nur von Personen ab 20 J.);
(c) 75 ml Parfüm;
(d) Geschenke bis zu einem Wert von 200.000 ¥.
Anmerkung: (a) Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.
(a) 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak oder 500 g gemischte Tabakprodukte (nur von Personen ab 20 J.);
(b) 3 Flaschen (jeweils ca. 0,75 l) Spirituosen (nur von Personen ab 20 J.);
(c) 75 ml Parfüm;
(d) Geschenke bis zu einem Wert von 200.000 ¥.
Anmerkung: (a) Die angegebenen Mengen für Tabakwaren gelten für Personen, die ihren dauerhaften Wohnsitz nicht in Japan haben.
Artikel, die Patent- oder Copyright-Rechte verletzen, Falsch- oder Papiergeld, Waffen, Betäubungsmittel, Munition, Drogen, obszöne Medien, Pflanzen mit Erde, die meisten frischen Obst-, Pflanzen- und Gemüsesorten sowie Eier, Knochen, Hörner und andere Teile von Kühen, Ziegen, Schafen, Bienen, Hühnern, Hunden, Enten, Gänsen, Pferden, Hasen und Truthähnen. Die Einfuhr von rohem Fleisch ist u.a. aus Österreich und der Schweiz verboten und u.a. aus Deutschland erlaubt. Die Einfuhr von verarbeitetem Fleisch ist u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz erlaubt. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen diplomatischen Vertretungen.
Alle Inhalte dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Lizenzbestimmungen
© 2012 Columbus Travel Media Ltd. All rights reserved. No part of this site may be reproduced without our written permission, click here for information on Content Licensing
Recommended Feature
Ihr Reisebüro
Reisepartner
Advertisement




