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Jamaika Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Die Regierung von Jamaika akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein/2
Österreich Nein/2
Schweiz Nein/2
Andere EU-Länder Nein/2
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Anmerkung:
[2] Mit Ausnahme einiger Nationalitäten wird für Geschäftsbesuche ein Visum benötigt. U.a. Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen für die Einreise zu Geschäftszwecken ein Visum. Die konsularischen Vertretungen erteilen nähere Auskünfte (s. Adressen).

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Kanada und den USA, die für einen touristischen Aufenthalt auch mit einem Nationalitätsnachweis (Geburtsurkunde, US-Wahlkarte, abgelaufener US-Reisepass, Einbürgerungsnachweis).

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige benötigen ein eigenes Einreisedokument mit Lichtbild.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts vorweisen können:
(a) EU-Länder und die Schweiz: Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz sowie übrige EU-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen; Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten; (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien).
(c) Commonwealth-Länder: Fast alle Commonwealth-Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Nigeria und Mosambik);
(d) Übrige Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten): Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Ecuador, Hongkong (VR China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Liechtenstein, Mexiko, Norwegen, San Marino, Suriname, Türkei, Uruguay, USA und Venezuela.

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Unterlagen

Einreisevisum für Touristen: (a) 2 Passfotos. (b) Reisepass, der bei der Beantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. (c) Antragsformular (zweifach). (d) Gebühr. (e) Ggf. gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (f) Reiseroute.
Einreisevisum für Geschäftsbesuche: (a)-(e), (f) Schreiben des Unternehmens in Jamaika.

Bearbeitungszeit

Abhängig von der Nationalität, maximal 6-8 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Hunde und Katzen dürfen nicht aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden.

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