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Jamaika
Reisepass/Visum
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Reisepass/Visum

Jamaika

Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja
Visum erforderlich
Deutschland Nein
Österreich Nein
Schweiz Nein
Andere EU-Länder 1/2
Türkei Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Türkei Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Kanada und den USA, die für einen touristischen Aufenthalt auch mit einem Nationalitätsnachweis (Geburtsurkunde, US-Wahlkarte, abgelaufener US-Reisepass, Einbürgerungsnachweis).

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.


Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige benötigen ein eigenes Einreisedokument mit Lichtbild.

Visum

Touristische Reisen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts von bis zu 3 Monaten vorweisen können:
EU-Länder, die Schweiz, Türkei, (Frankreich für 30 Tage, Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten, Griechenland für 30 Tage, Portugal für 30 Tage, Spanien für 30 Tage); (Ausnahmen: [1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

Geschäftsreisen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des geschäftlichen Aufenthalts von bis zu 30 Tagen vorweisen können:
EU-Länder, die Schweiz, Türkei, (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten); (Ausnahmen: [2] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

Visaarten

Einreise- und Transitvisum.

Visagebühren

Sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.

Antragstellung

Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).

Bearbeitungszeit

Abhängig von der Nationalität, maximal 6-8 Wochen.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Impfungen

Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Einreise mit Haustieren

Hunde und Katzen dürfen nicht aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden.

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