| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1/2 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Kanada und den USA, die für einen touristischen Aufenthalt auch mit einem Nationalitätsnachweis (Geburtsurkunde, US-Wahlkarte, abgelaufener US-Reisepass, Einbürgerungsnachweis).
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder eigener Reisepass.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige benötigen ein eigenes Einreisedokument mit Lichtbild.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige benötigen ein eigenes Einreisedokument mit Lichtbild.
Visum
Touristische Reisen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts von bis zu 3 Monaten vorweisen können:
EU-Länder, die Schweiz, Türkei, (Frankreich für 30 Tage, Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten, Griechenland für 30 Tage, Portugal für 30 Tage, Spanien für 30 Tage); (Ausnahmen: [1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Geschäftsreisen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des geschäftlichen Aufenthalts von bis zu 30 Tagen vorweisen können:
EU-Länder, die Schweiz, Türkei, (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten); (Ausnahmen: [2] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des touristischen Aufenthalts von bis zu 3 Monaten vorweisen können:
EU-Länder, die Schweiz, Türkei, (Frankreich für 30 Tage, Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten, Griechenland für 30 Tage, Portugal für 30 Tage, Spanien für 30 Tage); (Ausnahmen: [1] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Geschäftsreisen
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise und ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des geschäftlichen Aufenthalts von bis zu 30 Tagen vorweisen können:
EU-Länder, die Schweiz, Türkei, (Großbritannien für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten); (Ausnahmen: [2] Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).
Visaarten
Einreise- und Transitvisum.
Visagebühren
Sind von der Nationalität abhängig, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Abhängig von der Nationalität, maximal 6-8 Wochen.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Einreise mit Haustieren
Hunde und Katzen dürfen nicht aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eingeführt werden.




