Reisepass/Visum
Antigua und Barbuda
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Nein
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (das Kind muss von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet werden) oder eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Schweizer: Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Türken: Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Visa sind verlängerbar); (Großbritannien für Aufenthalte bis zu 6 Monaten).
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Visa sind verlängerbar).
(c) Kreuzschifffahrtspassagiere, die normalerweise ein Visum benötigen, brauchen kein Visum, wenn sie am Morgen eines Tages in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am Abend des selben Tages das Land wieder verlassen.
Transit
Ansonsten visapflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über die erforderlichen Reisedokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visagebühren
Einzelvisum: 30 £. Mehrfachvisum: 40 £.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige.
Gültigkeitsdauer
Ein Einzelvisum ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, ein Mehrfachvisum 6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim High Commission (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Mindestens 3 Arbeitstage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 6 Monate in Antigua und Barbuda aufhalten möchten, müssen vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Anträge an: Commissioner of Police, PO Box 132, Police Headquarters, American Road, St. John’s (Tel: 462 03 60. Fax: 462 09 54).
Einreise mit Haustieren
Haustiere u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht nach Antigua und Barbuda eingeführt werden.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | 1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein und über mindestens eine freie Seite verfügen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (das Kind muss von einem Elternteil/ Sorgeberechtigten begleitet werden) oder eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Schweizer: Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Türken: Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr in den Reisepass eines begleitenden Elternteils. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Schweizer: Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Türken: Eigener Reisepass. Die Kinder müssen zusätzlich im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische und geschäftliche Aufenthalte:
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Visa sind verlängerbar); (Großbritannien für Aufenthalte bis zu 6 Monaten).
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Visa sind verlängerbar).
(c) Kreuzschifffahrtspassagiere, die normalerweise ein Visum benötigen, brauchen kein Visum, wenn sie am Morgen eines Tages in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am Abend des selben Tages das Land wieder verlassen.
(a) EU-Länder und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Visa sind verlängerbar); (Großbritannien für Aufenthalte bis zu 6 Monaten).
(b) Türkei für Aufenthalte von bis zu 1 Monat (Visa sind verlängerbar).
(c) Kreuzschifffahrtspassagiere, die normalerweise ein Visum benötigen, brauchen kein Visum, wenn sie am Morgen eines Tages in Antigua und Barbuda ankommen und spätestens am Abend des selben Tages das Land wieder verlassen.
Transit
Ansonsten visapflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über die erforderlichen Reisedokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Visagebühren
Einzelvisum: 30 £. Mehrfachvisum: 40 £.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige.
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige.
Gültigkeitsdauer
Ein Einzelvisum ist 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, ein Mehrfachvisum 6 Monate.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim High Commission (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Mindestens 3 Arbeitstage.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche, Österreicher und Schweizer, die sich länger als 6 Monate in Antigua und Barbuda aufhalten möchten, müssen vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Anträge an: Commissioner of Police, PO Box 132, Police Headquarters, American Road, St. John’s (Tel: 462 03 60. Fax: 462 09 54).
Einreise mit Haustieren
Haustiere u.a. aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen nicht nach Antigua und Barbuda eingeführt werden.









