Israel Länderinfos - Reisepass/Visum

Einreisebeschränkungen

Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.
Pass erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja
Visum erforderlich
Deutschland 1
Österreich Nein/1
Schweiz Nein/1
Andere EU-Länder Nein/1
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland Ja
Österreich Ja
Schweiz Ja
Andere EU-Länder Ja

Reisepass

Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.

Einreise mit Kindern

Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.

Visum

Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger folgender Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
(a) EU-Länder und die Schweiz: [1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind), Österreich, übrige EU-Länder (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien und Rumänien) und Schweiz;
(b) Übrige Länder: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Haiti, Hongkong (China), Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea (Süd), Kroatien (nur touristische Zwecke), Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Monaco, Mongolei, Neuseeland, Norwegen, Panama, Paraguay, Philippinen, San Marino, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, Südafrika, Suriname, Swasiland, Trinidad & Tobago, Uruguay, USA, Vanuatu und Zentralafrikanische Republik.

Visaarten

Touristen-, Studenten- und Transitvisum.

Visagebühren

Unterschiedlich je nach Nationalität und Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.

Gültigkeitsdauer

Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung. Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag. Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.

Antragstellung

Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen).

Unterlagen

Touristenvisum: (a) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Passfotos. (d) Rück- oder Weiterreiseticket. (e) Gebühr (bei postalischer Beantragung Kopie des Einzahlungsbelegs, bei persönlicher Beantragung in bar). (f) Adresse der Unterkunft in Israel oder Hotelbuchungsbestätigung. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o.ä. (j) Nur deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben.
Geschäftsvisum: (k) Einladungsschreiben der Firma in Israel. (l) Entsendungsschreiben der Firma bei der der Antragsteller beschäftigt ist.
Visumbeantragung für mitreisende Kinder:
Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unabhängig davon, ob die Kinder eigene Reisepässe besitzen oder bei den Eltern im Pass eingetragen sind: (a) Pass, Aufenthaltsgenehmigung, Fotos, Antragsformular und Flugreservierung wie oben. (b) Kopie der Heiratsurkunde. (c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. (d) Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften auf dem Antragsformular). (e) Kopie des Passes der Mutter / des Vaters mit erkenntlicher Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo Sorgerecht vermerkt.
Bei postalischer Beantragung ist ein mit 4 € frankierter Rückumschlag beizulegen.

Bearbeitungszeit

Ca. 2 Wochen, je nach Nationalität verschieden.

Ausreichende Geldmittel

Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.

Verlängerung des Aufenthalts

Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an das Innenministerium.

Hinweis

(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen. (b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.




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