Länderinfos
Israel
Reisepass/Visum
Reisepass/Visum
Israel
Einreisebeschränkungen
Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
1
Österreich
Nein
Schweiz
Nein
Andere EU-Länder
Nein
Türkei
Ja
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind).
Visaarten
Touristen-, Studenten- und Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Nationalität und Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung. Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag. Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 2 Wochen, je nach Nationalität verschieden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.
Hinweis
(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen. (b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.
Einreisebeschränkungen
Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | 1 |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis ab 10 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 10 Jahren in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
EU-Länder und die Schweiz ([1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind).
EU-Länder und die Schweiz ([1] Bundesrepublik Deutschland (nur Personen, die nach dem 1. Jan. 1928 geboren sind).
Visaarten
Touristen-, Studenten- und Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Nationalität und Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Gültigkeitsdauer
Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung. Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag. Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Ca. 2 Wochen, je nach Nationalität verschieden.
Ausreichende Geldmittel
Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.
Hinweis
(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen. (b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben.





