Irland (Republik) Reisepass/Visum
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein/1 |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Nein |
| Österreich | Nein |
| Schweiz | Nein |
| Andere EU-Länder | Nein |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (der für den Aufenthalt gültige Reisepass wird jedoch empfohlen):
EU-Länder ([1] Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Island und Norwegen nur mit Reisepass) und Schweiz.
Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen (der für den Aufenthalt gültige Reisepass wird jedoch empfohlen):
EU-Länder ([1] Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien, Island und Norwegen nur mit Reisepass) und Schweiz.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis für Kinder unter 16 Jahren (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder Personalausweis oder Kinderreisepass. Achtung: Manche Fluggesellschaften akzeptieren den Kinderausweis nicht mehr.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des/der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Hinweis zum Kinderausweis und Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung des Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils oder (Kinder)-Reisepass.
Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Hinweis: Minderjährige, die allein bzw. nur in Begleitung eines Elternteils oder einer dritten Person reisen, sollten eine schriftliche Genehmigung des/der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
EU-Länder und Schweiz.
EU-Länder und Schweiz.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Visaarten
Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Die angegebenen Gebühren gelten für Türken, die über eine Aufenthaltsbewilligung für Deutschland oder Österreich verfügen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 € (einfache Einreise); 100 € (mehrfache Einreise). Transitvisum: 25 €
Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für Türken, die über eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 92,80 CHF (einfache Einreise); 154,35 CHF (mehrfache Einreise).
Transitvisum: 40,50 CHF
Die angegebenen Gebühren gelten für Türken, die über eine Aufenthaltsbewilligung für Deutschland oder Österreich verfügen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 60 € (einfache Einreise); 100 € (mehrfache Einreise). Transitvisum: 25 €
Schweiz
Die angegebenen Gebühren gelten für Türken, die über eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen:
Touristen- und Geschäftsvisum: 92,80 CHF (einfache Einreise); 154,35 CHF (mehrfache Einreise).
Transitvisum: 40,50 CHF
Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). Der Antrag selbst kann nur online unter http://www.inis.gov.ie/en/INIS/Pages/Applying%20Online ausgefüllt werden.
Bearbeitungszeit
2-3 Wochen, in einigen Fällen jedoch 6-8 Wochen, da die meisten Anträge in Dublin bearbeitet werden.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern wird eine Genehmigung vom Department of Agriculture and Fisheries benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom Gesundheitsamt verlangt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Department of Agriculture, (Veterinary Section, Agriculture House, Kildare St., Dublin 2) nachweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Irland:
Tiere in einem Alter unter 3 Monaten dürfen nicht nach Irland einreisen.
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
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Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis (pet pass) und müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gelten die folgenden zusätzlichen Vorschriften:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Außerdem wird ein Dokument benötigt, das eine Einfuhrgenehmigung des Department of Agriculture, (Veterinary Section, Agriculture House, Kildare St., Dublin 2) nachweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Irland:
Tiere in einem Alter unter 3 Monaten dürfen nicht nach Irland einreisen.
Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muss der Heimtierausweis über eine Bestätigung verfügen, dass das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
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