Erforderliche Impfungen
| Vorsichtsmaßnahmen | Impfschein erforderlich | |
|---|---|---|
| Gelbfieber | Nein | Nein |
| Cholera | Nein | Nein |
| Typhus & Polio | Nein | - |
| Malaria | Nein | - |
| Essen & Trinken | Nein | - |
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Impfvorschriften können sich kurzfristig ändern. Bitte holen Sie im Zweifelsfall rechtzeitig ärztlichen Rat ein.
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Vorsichtsmaßnahmen
Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.
Derzeit gilt die Impfempfehlung gegen Meningokokken-Meningitis für Kinder und Jugendliche. Um sich zu schützen, sollte man außerdem große Menschenansammlungen meiden.
Derzeit gilt die Impfempfehlung gegen Meningokokken-Meningitis für Kinder und Jugendliche. Um sich zu schützen, sollte man außerdem große Menschenansammlungen meiden.
Gesundheitsvorsorge
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist der irische Gesundheitsdienst. Nur in dessen Rahmen ist eine kostenlose Behandlung gewährleistet.
In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.
Aushelfender Träger ist der irische Gesundheitsdienst. Nur in dessen Rahmen ist eine kostenlose Behandlung gewährleistet.




