Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Iran verweigert die Einreise
(a) Israelischen Staatsbürgern;
(b) Inhabern von Pässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, dass der Passinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatte;
(c) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.
(a) Israelischen Staatsbürgern;
(b) Inhabern von Pässen mit israelischen Sichtvermerken oder sonstigen Hinweisen, dass der Passinhaber Kontakte zu Israel hat oder hatte;
(c) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und einer freien Seite für das Visum oder eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Seit dem 1. November 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass oder Ausweis.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher, maschinenlesbar und stets mit einem Lichtbild versehen.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Achtung: Seit dem 31. Dezember 2007 ist es nicht mehr möglich, sein Kind in den Reisepass der Eltern einzutragen. Kinder benötigen nun einen eigenen Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.
Achtung: Da bislang noch wenig Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, bis auf weiteres das reguläre Antragsverfahren zu beachten:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
(b) Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Brasilien, Brunei, Bosnien und Herzegowina, China (VR), Georgien, Indien, Indonesien, Japan, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Mexiko, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Syrien, Tadjikistan , Thailand, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.
Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.
Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.
Achtung: Da bislang noch wenig Erfahrungen mit dieser Art der Visaerteilung vorliegen, wird empfohlen, bis auf weiteres das reguläre Antragsverfahren zu beachten:
(a) [1] EU-Länder und die Schweiz: Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
(b) Übrige Länder: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahrain, Belarus, Brasilien, Brunei, Bosnien und Herzegowina, China (VR), Georgien, Indien, Indonesien, Japan, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Kuwait, Libanon, Mexiko, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Oman, Peru, Philippinen, Russische Föderation, Saudi-Arabien, Serbien, Syrien, Tadjikistan , Thailand, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.
Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.
Transit
Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.
Visaarten
U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.
Visagebühren
Deutschland:
Einreisevisum: 50-52 € (einmalige Einreise), 60-62 € (zweimalige Einreise), 80-82 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 31 €.
Die Gebühren variieren zwischen den iranischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland.
Österreich:
50 € (einmalige Einreise), 60 € (zweimalige Einreise), 120 € (mehrmalige Einreise).
Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Schweiz:
78 CHF (einmalige Einreise), 94 CHF (zweimalige Einreise), 110 CHF (mehrmalige Einreise).
Die angegebenen Gebühren gelten für Schweizer Staatsbürger.
Einreisevisum: 50-52 € (einmalige Einreise), 60-62 € (zweimalige Einreise), 80-82 € (mehrmalige Einreise).
Transitvisum: 31 €.
Die Gebühren variieren zwischen den iranischen diplomatischen Vertretungen in Deutschland.
Österreich:
50 € (einmalige Einreise), 60 € (zweimalige Einreise), 120 € (mehrmalige Einreise).
Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Schweiz:
78 CHF (einmalige Einreise), 94 CHF (zweimalige Einreise), 110 CHF (mehrmalige Einreise).
Die angegebenen Gebühren gelten für Schweizer Staatsbürger.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: Bis zu 5 Tage. Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.
Antragstellung
Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Unterlagen
Touristenvisum: (a) In Deutschland und in der Schweiz: 1 Antragsformular (falls eine Refrenznummer aus dem Iran vorliegt, ein Exemplar, andernfalls zwei Exemplare). In Österreich: 2 Antragsformulare. (b) In der Schweiz: 1 Passfoto (falls eine Refrenznummer aus Iran vorliegt, ein Lichtbild, andernfalls zwei). In Deutschland und Österreich: 2 Passfotos. (c) Reisepass (Original) und Kopie, muss bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate gültig sein und 2 leere Seiten enthalten. (d) Bestätigung der Einzahlung der Visagebühren (Verrechnungsscheck, Euroscheck oder Überweisung). (e) Referenznummer der Einladung, die vom Reisebüro bereitgestellt wird. (f) Ggf. Kopie des Flugtickets.
(a)-(d), (g) Geschäftsvisum: Genehmigung des iranischen Außenministeriums, die vom iranischen Geschäftspartner beantragt werden muss. (h) Einladung des Geschäftspartners.
In manchen Fällen wird eine Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise erfordert. Der postalischen Formularbestellung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
(a)-(d), (g) Geschäftsvisum: Genehmigung des iranischen Außenministeriums, die vom iranischen Geschäftspartner beantragt werden muss. (h) Einladung des Geschäftspartners.
In manchen Fällen wird eine Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise erfordert. Der postalischen Formularbestellung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung: In der Regel 2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.




