Iran Reisepass/Visum
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Iran verweigert u.a. den folgenden Personengruppen die Einreise:
(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.
(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen (Tschador oder Kopftuch sowie langer, nicht taillierter Mantel in zurückhaltender Farbe, blickdichte dunkle Strümpfe oder lange Hosen sowie geschlossene Schuhe).
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und einer freien Seite für das Visum oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können in den Flughäfen Chah-Bahar, Gheshm, Kish, Tabriz, Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein 14-tägiges Touristenvisum erhalten. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$:
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
Geschäftsleute können für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket. Wenn möglich, sollte auch eine Hotelbuchungsbestätigung mitgeführt werden.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen dringend abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise im Internet eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation", Internet: www.mfa.gov.ir) reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.
Aktueller Hinweis: Nach Angaben der konsularischen Vertretung Irans in Frankfurt werden Visa bei der Einreise derzeit nicht ausgestellt. Alle visumpflichtigen Risenden müssen Visa vorab einholen.
Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder können in den Flughäfen Chah-Bahar, Gheshm, Kish, Tabriz, Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein 14-tägiges Touristenvisum erhalten. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$:
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
Geschäftsleute können für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket. Wenn möglich, sollte auch eine Hotelbuchungsbestätigung mitgeführt werden.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen dringend abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen. Reisenden, die kein vorab besorgtes Visum besitzen, sollten unbedingt nur mit einer vor der Reise im Internet eingeholten Bestätigung ("pre-arrival eVisa confirmation", Internet: www.mfa.gov.ir) reisen, mit der sie nach der Einreise ein Flughafenvisum erhalten. Eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft vor der Reise ist dringend empfohlen.
Aktueller Hinweis: Nach Angaben der konsularischen Vertretung Irans in Frankfurt werden Visa bei der Einreise derzeit nicht ausgestellt. Alle visumpflichtigen Risenden müssen Visa vorab einholen.
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.
Visaarten
U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.
Visagebühren
Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen, für vorab beantragte Visa:
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
80-150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von 3-12 Monaten).
Transitvisum:
30 €.
(Die oben genannten Gebühren werden vom iranischen Generalkonsulat in Frankfurt verlangt.)
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
80-150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von 3-12 Monaten).
Transitvisum:
30 €.
(Die oben genannten Gebühren werden vom iranischen Generalkonsulat in Frankfurt verlangt.)
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate, Aufenthaltsdauer 1-3 Monate.
Transitvisum: Bis zu 7 Tage.
Transitvisum: Bis zu 7 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Das so genannte Pre-arrival eVisa kann auf der Internetseite www.mfa.gov.ir eingeholt werden.
Das so genannte Pre-arrival eVisa kann auf der Internetseite www.mfa.gov.ir eingeholt werden.
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 48 Std. beim Polizeipräsidium melden.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.
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