Reisepass/Visum
Iran
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Iran verweigert u.a der folgenden Personengruppe die Einreise:
(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet, müssen mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
Pass erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Visum erforderlich
Deutschland
Ja/1
Österreich
Ja/1
Schweiz
Ja/1
Andere EU-Länder
Ja/1
Türkei
Nein
Rückreiseticket erforderlich
Deutschland
Ja
Österreich
Ja
Schweiz
Ja
Andere EU-Länder
Ja
Türkei
Ja
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und einer freien Seite für das Visum oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Bushehr, Chah-Bahar, Gheshm, Kish, Tabriz, Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen:
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen:
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.
Visaarten
U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.
Visagebühren
Deutschland:
Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen.
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
80-150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von 3-12 Monaten).
Transitvisum:
30 €.
Die oben genannten Gebühren werden vom iranischen Generalkonsulat in Frankfurt verlangt.
Österreich:
Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
50 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
120 € (mehrmalige Einreise).
Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
78 CHF (einmalige Einreise),
94 CHF (zweimalige Einreise),
110 CHF (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate.
Transitvisum: Bis zu 5 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden.
Dokumente bei der Einreise
Eine für den Aufenthalt gültige Krankenversicherung ist Plicht.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Iran verweigert u.a der folgenden Personengruppe die Einreise:
(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet, müssen mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
(a) Frauen aller Nationalitäten, die sich den islamischen Kleidungsvorschriften nicht beugen.
(b) Reisenden, in deren Reisepass sich entweder ein israelisches Visum oder ein israelischer Einreisestempel befindet, müssen mit Zurückweisung durch die Grenzbehörden rechnen.
| Pass erforderlich | |
|---|---|
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
| Visum erforderlich | |
| Deutschland | Ja/1 |
| Österreich | Ja/1 |
| Schweiz | Ja/1 |
| Andere EU-Länder | Ja/1 |
| Türkei | Nein |
| Rückreiseticket erforderlich | |
| Deutschland | Ja |
| Österreich | Ja |
| Schweiz | Ja |
| Andere EU-Länder | Ja |
| Türkei | Ja |
Reisepass
Allgemein erforderlich, muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Hinweis: Eine Vereinbarung der International Civil Aviation Organization (ICAO) (Internet: http://www.icao.int/) besagt, dass bis zum Jahre 2010 die Bürger aller Staaten mit maschinenlesbaren Pässe einreisen sollen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild und einer freien Seite für das Visum oder eigener Reisepass.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Aktueller Hinweis zum Kinderausweis/Kinderreisepass: Es werden keine neuen Kinderausweise mehr ausgestellt. Alte Kinderausweise sind jedoch noch bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit nutzbar.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (ab 2 Jahren mit Lichtbild) in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Bushehr, Chah-Bahar, Gheshm, Kish, Tabriz, Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen:
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen:
Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.) und Türkei.
Visum bei der Einreise:
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten in den Flughäfen Bushehr, Chah-Bahar, Gheshm, Kish, Tabriz, Teheran, Mashad und Shiraz nach Antragstellung bei der Einreise ein einwöchiges Touristenvisum. Vorzulegen sind: Reisepass (mind. 6 Monate Gültigkeit), Rückflugticket, 1 Passfoto, ausgefülltes Antragsformular (am Flughafen erhältlich). Kosten: 50 US$, für jeden im Pass eingetragenen Begleiter 10 US$.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen:
EU-Länder und die Schweiz, (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Malta und Tschechische Republik);
Geschäftsleute können ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 72 Stunden) bei der Einreise am Flughafen Mehrabad erhalten. Hierfür ist die vorherige Einladung durch den iranischen Geschäftspartner erforderlich, die bei der Einreise im Original und in Kopie vorzulegen ist, sowie 1 gültiger Reisepass, 2 Passbilder und ein Rückflugticket.
Achtung: Von der Beantragung eines Visums am Flughafen wird aus mehreren Gründen abgeraten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums und in letzter Zeit sind zahlreiche Zurückweisungen und andere Unannehmlichkeiten vorgekommen:
Transit
Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die den Transitraum nicht verlassen, innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen und Tickets für die Weiterreise nachweisen können, brauchen kein Transitvisum. Das Transitvisum kann bei der Ankunft gegen eine Gebühr von 40 US$ bezogen werden.
Visaarten
U.a. Einreisevisum (u.a. für Geschäftsreisende), Touristen- und Transitvisa.
Visagebühren
Deutschland:
Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen.
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
80-150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von 3-12 Monaten).
Transitvisum:
30 €.
Die oben genannten Gebühren werden vom iranischen Generalkonsulat in Frankfurt verlangt.
Österreich:
Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
50 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
120 € (mehrmalige Einreise).
Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
78 CHF (einmalige Einreise),
94 CHF (zweimalige Einreise),
110 CHF (mehrmalige Einreise).
Die angegeben Gebühren gelten für alle Staatsbürger der Länder, die am Schengener Abkommen teilnehmen.
Einreisevisum:
60 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
80-150 € (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von 3-12 Monaten).
Transitvisum:
30 €.
Die oben genannten Gebühren werden vom iranischen Generalkonsulat in Frankfurt verlangt.
Österreich:
Die angegebenen Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
50 € (einmalige Einreise),
60 € (zweimalige Einreise),
120 € (mehrmalige Einreise).
Schweiz:
Die angegebenen Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
78 CHF (einmalige Einreise),
94 CHF (zweimalige Einreise),
110 CHF (mehrmalige Einreise).
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum: Bis zu 3 Monate.
Transitvisum: Bis zu 5 Tage.
Transitvisum: Bis zu 5 Tage.
Antragstellung
Persönlich oder über die Reisegesellschaft beim Konsulat oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit
Persönliche Beantragung: In der Regel 1-2 Wochen. Da die meisten Visa vom Außenministerium in Teheran bestätigt werden müssen, kann die Bearbeitungszeit jedoch bis zu 2 Monate dauern.
Ausreichende Geldmittel
Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Meldepflicht
Alle Einreisende (außer Iraner) müssen sich innerhalb von 8 Tagen beim Polizeipräsidium melden.
Dokumente bei der Einreise
Eine für den Aufenthalt gültige Krankenversicherung ist Plicht.
Verlängerung des Aufenthalts
Verlängerungsanträge an das Ausländeramt des Teheraner Polizeipräsidiums. Über die Gültigkeitsdauer sowie die Dauer des Aufenthaltes wird von Fall zu Fall entschieden.
Aufenthaltsgenehmigung
Wer sich länger als 3 Monate im Land aufhalten möchte, benötigt eine Aufenthaltsgenehmigung. Der Antrag muss innerhalb von 8 Tagen nach der Einreise an das Polizeipräsidium oder an das Außenministerium gestellt werden.









