Folgende Artikel können zollfrei in den Iran eingeführt werden:

200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
Parfüm für den persönlichen Bedarf.

Hochwertige Gegenstände werden vom Zoll bei Einreise im Reisepass vermerkt und dürfen im Iran nicht verkauft werden (Zollkontrolle bei Ausreise). Wer beabsichtigt, mit dem selben Pass zu einem späteren Zeitpunkt erneut in den Iran einzureisen, sollte darauf achten, dass der Zollvermerk über diese Artikel im Pass getilgt wird.

Alkohol (auch mit Alkohol gefüllte Pralinen und Schokolade), Betäubungsmittel (bei Drogenkonsum und Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden), Schusswaffen und Munition, Obst, Gemüse, Beeren, Pflanzen (einschließlich Samen, Knollen, Wurzeln oder Erdreich), alte Bücher, Zeitschriften, Pornografie, Bakterienkolonien, Schimmelpilze, Insekten und Viren. Reisende werden darauf hingewiesen, dass der Besitz von Video- oder Audiokassetten, CDs und Zeitschriften streng kontrolliert wird.

Die Ausfuhr von Antiquitäten, Gold, Silber und Schmuck ist verboten. Gestattet ist die Ausfuhr eines bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppichs pro Person. Kaviar (bis zu 3 kg) muss nachweislich mit Devisen erworben worden sein.
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